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Der Angehörigenbeirat

Der Angehörigenbeirat setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Elternschaft, der Angehörigen oder Sorgeberechtigten und spricht hauptsächlich im Namen derjenigen Beschäftigten oder Heimbewohner, die nur sehr eingeschränkt oder gar nicht in der Lage sind, ihren Wünschen und Bedürfnissen selbständig Ausdruck zu geben.

Seine Aufgaben und Rechte

Die Aufgabe des Angehörigenbeirats ist, ähnlich der des Werkstattrates, über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Verordnungen zu wachen. Er ist berechtigt, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus dem Kreis der Beschäftigten und Heimbewohner, der Elternschaft, der Angehörigen und Sorgeberechtigten entgegenzunehmen und zu vertreten, wobei er auch - und gerade – auf den mutmaßlichen Willen Einzelner, zu eigener Mitteilung nicht fähiger Personen zu achten hat. Der Angehörigenbeirat macht Vorschläge und setzt sich für deren Durchsetzung ein, indem er, zwischen den von ihm vertretenen Personenkreis und der Betriebsleitung vermittelnd, auf Verbesserungen hinwirkt. 

Die Tradition

Den Ledder Werkstätten ist die Anhörung und Teilnahme der Beschäftigten und Heimbewohner, über die Werkstatt- und Wohnbeiräte sowie auch dem Angehörigenbeirat wichtig und selbstverständlich. In den Ledder Werkstätten ist sie eine seit den achtziger Jahren gepflegte und bewährte Tradition. Seit der erstmaligen Wahl eines Elternbeirats im April 1980 ist dieses Organ betrieblicher Mitwirkung, später in Angehörigenbeirat umbenannt, ein fester und erfolgreicher Bestandteil des Betriebslebens der Ledder Werkstätten.  

 

Ledder Werkstätten gemeinnützige GmbH • Ledder Dorfstraße 65 • 49545 Tecklenburg-Ledde
Telefon 05482/72-0 • info(at)ledderwerkstaetten.de