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A

Arbeitssicherheit

Alle Maßnahmen psychologischer, medizinischer, technischer, organisatorischer, pädagogischer und anderer Art zur Vermeidung von Unfällen.
Für diese Aufgabe stellen die Ledder Werkstätten eine besondere Fachkraft bereit: In enger Kooperation und regelmäßigem Austausch mit der zuständigen Berufsgenossenschaft arbeitet sie an der ständigen Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Sicherheitskriterien und entsprechender betrieblicher Regelungen.

Arbeitszeiten/Arbeitszeitregelung

In der Regel arbeiten die Beschäftigten der Ledder Werkstätten in der Zeit von 7.45 Uhr bis 15.45 Uhr. In besonderen Arbeitsfeldern kann von dieser Regelung abgewichen werden.

Aufnahme in die Werkstatt

Die Aufnahme erfolgt nur nach einem entsprechendem Antrag und der Zustimmung durch den Fachausschuss. Jeder Interessent erhält eine seinen Fähigkeiten angemessene Ausbildung zur Vorbereitung auf die später von ihm selbst zu wählende Arbeitsstelle. Die Dauer dieser Ausbildungszeit beträgt üblicherweise zwei Jahre und drei Monate.
Zu Beginn des Aufnahmeverfahrens werden die vorhandenen oder noch zu entwickelnden handwerklichen Fertigkeiten und die geistige Kompetenz des Interessenten anhand qualifizierter Tests ermittelt. Auf diesen ersten Schritt erfolgt die gemeinsame Förderplanung der ermittelten Fertigkeiten, als dritter und abschließender Schritt deren sorgfältige Ausbildung bis hin zur entsprechenden Qualifikation.

Aufnahme in den Wohnbereich

(siehe Clearing)  

Auskunft

Für sämtliche unsere Werkstätten und Wohnbereiche betreffenden Fragen stehen Ihnen die kompetenten Mitarbeiter der Ledder Werkstätten zur Verfügung. Innerhalb der Seiten unserer Homepage finden Sie detaillierte Informationen zu jedem Fachbereich einschließlich der Kontaktadressen und Ruf- oder Faxnummern der jeweils zuständigen Fachkräfte.

B

Begleitende Maßnahmen
(siehe auch Persönlichkeitsförderung)

Zur Erhaltung und Erhöhung der erworbenen Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit des Menschen mit Behinderung bieten die Ledder Werkstätten (gemäß Werkstättenverordnung §5 SGB) geeignete arbeitsbegleitende Maßnahmen an.
Neben der beruflichen Qualifizierung und der Förderung von Kompetenzen, unterstützen sie den Arbeitsalltag der Werkstatt durch Angebote der Anregung, Entspannung und des körperlichen Ausgleichs.

Behinderung

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die Schwere der Behinderung wird in Prozentsätzen gemessen, um den Grad der Behinderung (GdB) zu kennzeichnen. Personen mit einem GdB von 50 aufwärts gelten als schwerbehindert.

Berufsbildungsbereich (BBB)

Der Berufsbildungsbereich ist der grundlegende Lern- und Übungsbereich, den jeder Interessent – insbesondere mit Blick auf die spätere Beschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) – als ersten zu durchlaufen hat. Hier erhält er eine seinen Fähigkeiten angemessene Ausbildung zur Vorbereitung auf die später von ihm selbst zu wählende Arbeitsstelle. Im Voraus durchläuft er das bis zu dreimonatige Eingangverfahren.
Die üblicherweise zwei Jahre dauernde Ausbildung ist in drei Schritte untergliedert: Zu Beginn des Aufnahmeverfahrens werden die vorhandenen oder noch zu entwickelnden handwerklichen Fertigkeiten und die geistige Kompetenz des Interessenten anhand qualifizierter Tests ermittelt. Auf diesen ersten Schritt erfolgt die gemeinsame Förderplanung der ermittelten Fertigkeiten, als dritter und abschließender Schritt deren sorgfältige Ausbildung bis hin zur Qualifikation für die gewünschte berufliche Tätigkeit. Damit aber muss die berufliche Bildung noch keineswegs abgeschlossen sein: auch im späteren Berufsleben in der Werkstatt bestehen Möglichkeiten zu weiterer Qualifizierung.

Beschwerden

Sollten Sie Fragen haben oder Kritik äußern wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Leitungsverantwortlichen.

Betriebsarzt

Die besondere ärztliche Betreuung wird, einer entsprechenden vertraglichen Regelung zufolge, durch einen Betriebsarzt erfüllt.

C

Clearing
(engl.; „Klärung des Wohnbedarfes“)

Der erste Schritt des Aufnahmeverfahrens zum Wohnen ist das so genannte Clearing (=Klärung), anhand dessen ermittelt wird, welche Hilfen nach Art und Umfang der Interessierte wirklich braucht. Beim Clearing-Verfahren werden auch Eltern, Angehörige und der zukünftigen Bewohner einbezogen. Wünscht es der Interessent, so können die Mitarbeiter der Ledder Werkstätten ihm im offiziellen Clearing-Verfahren begleiten oder das Verfahren für ihn führen.

 

Ledder Werkstätten gemeinnützige GmbH • Ledder Dorfstraße 65 • 49545 Tecklenburg-Ledde
Telefon 05482/72-0 • info(at)ledderwerkstaetten.de