Nutzerinnen und Nutzern mit körperlicher, geistiger, psychischer oder mehrfacher Behinderung dient das Angebot zum Erhalt, zur Stabilisierung und Förderung der Selbstständigkeit in der eigenen Wohnung. Der Leistungsanspruch ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch IX § 76 (Leistungen zur Sozialen Teilhabe) und zielt darauf ab, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Hierzu zählt, Leistungsberechtigte zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder zu unterstützen.
Die Erbringung der Assistenz erfolgt im Rahmen von individuellen Stundenumfängen. Diese richten sich grundsätzlich nach dem individuellen Bedarf. Grundlage der Leistung ist ein Gesamtplan, in dem die Bedarfe für die Zusammenarbeit beschrieben sind.
Hauptleistungsträger ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Bezüge für Miete und Lebensunterhalt erfolgen in der Regel über die existenzsichernden Leistungen (Kosten für Ernährung und Kleidung, für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, Hausrat, die Wohnkosten inklusive Heizkosten und Nebenkosten, Sozialgesetzbuch XII § 27).
Wir erbringen Betreutes Wohnen in unterschiedlichen Wohnformen wie Einzelwohnen, Wohnen in Gemeinschaft oder Partnerschaft. Unsere pädagogischen Fach- und Ergänzungskräfte beraten und begleiten zu allen Themen, die das Leben bereithält: Gestaltung von Beziehungen und Lebenszufriedenheit, Erhaltung und Stabilisierung der Gesundheit, Finanzen und Haushaltsführung sowie Assistenz in der Zubereitung von Mahlzeiten, Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche sowie Erhalt des Arbeitsplatzes und Mithilfe bei einer sinnerfüllten Freizeit.
Dieses weitestgehend selbstverantwortliche Leben entspricht dem Zeitgeist und bildet vielfältige Aspekte des Verständnisses von Inklusion ab. Wir sind stolz auf das Wachstum der vergangenen Jahre und das Vertrauen der Leistungsträger und Nutzerinnen und Nutzer in die Qualität unserer Arbeit.