Sich besser kennen lernen, alte Kolleg:innen wiedertreffen, Informationen aus erster Hand bekommen, vor allem aber eine schöne Wertschätzung für die eigene langjährige Mitarbeit erfahren: Die Unternehmensleitung möchte nicht länger nur die Mitarbeiter:innen einladen, die nach 25 Jahren im Dienst der Diakonie mit dem Goldenen Kronenkreuz ausgezeichnet werden. Nun finden auch mehrmals jährlich festliche Nachmittage für Mitarbeiter:innen bereits ab zehn Jahren Betriebszugehörigkeit statt. Premiere für dieses neue Format war am 9. Mai in Brochterbeck.
15 Mitarbeiter:innen mit zusammen 315 LeWe-Dienstjahren hatten an festlich eingedeckten Tisch im Hotel Kerssen Platz genommen. Nach der anfänglichen Vorstellungsrunde, an der sich natürlich auch unser Geschäftsführer, Dr. Frank Plaßmeyer, und die weiteren Führungskräfte (Andreas Laumann-Rojer, Geschäftsfeldleitung Arbeit und Berufliche Bildung, und Carsten Miete, Geschäftsbereichsleitung Besondere Wohnformen, stellvertretend für Geschäftsfeldleiter Christian Maas) beteiligten, war Zeit für Gespräche. Und weil da Kolleg:innen zwischen zehn und 40 LeWe-Dienstjahren in allen möglichen Bereichen am Kaffeetisch beisammen saßen, gab es einiges zu erzählen. Zum Abschluss bekamen alle ein süßes Päckchen aus unserem Visavis mit auf den Weg – ein kleines Dankschön nach einem gelungenen Nachmittag.
Persönlich geehrt wurden am 9. Mai: Andreas Laumann-Rojer (zehn Jahre), Uwe Thysis (zehn), Klaus Gräfe (zehn), Claudia Ventker (15), Martin Tüchter (15), Michael Schnieders (20), Simon Bensmann (20), Ina Tepe (20), Tobias Daut (20), Jens Hollmann (25), Barbara Nass (25), Christian Rösmann (25), Paul Sackarendt (30), Stefan Overberg (30) und Karoline Mindner (40).
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Unser Berufsbildungsbereich am Ruthemeiers Esch 2 in Ladbergen lädt am Freitag, 20. Oktober, zum Nachmittag der offenen Tür ein. Von 15 bis 18 Uhr stellen sich unsere Bildungsbegleiter:innen vor. Der Fachdienst berufliche Inklusion informiert über die vielfältigen Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Und wir zeigen Ihnen unsere Angebote für schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.