"Wundertüten": Ein tolles Projekt wird zehn Jahre alt

August 5, 2022

Als der Ukraine-Krieg im Februar begonnen hatte, wollte Heike Bringemeier sofort helfen: „Eine Tüte Frieden“ nannte die Ibbenbürener Geschäftsfrau das neue Produkt ihrer Firma „Wunderle“. Der Großteil des Verkaufserlöses sollte Kriegskindern in der Ukraine über die „Aktion Kleiner Prinz“ direkt zukommen. Bundesweit beauftragte sie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und auch wir haben 1200 der insgesamt 3000 Friedenstüten gepackt – Fortsetzung einer inzwischen fast zehn Jahre währenden guten Kooperation.

 

„Eine Tüte Frieden“: Das sind ein hölzernes Engelchen, ein Teelicht, ein gelber und ein blauer Luftballon sowie zwei wertige Grußkarten, deren Motive an Picassos Friedenstauben erinnern. Die Tüte zieren ein Schlüsselring mit stilisiertem Taubenflügel – und ein markanter Aufkleber „Gefertigt in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen“. Das gilt nicht nur für die Friedenstüte, sondern inzwischen für das gesamte Wunderle-Programm.

Zur Einordnung: Die 53-jährige Floristmeisterin beliefert bundesweit viele Einzelhändler, spielt aber auch mit den Großen in der Deko-Branche. „Wunderle“-Displays stehen bei den Ketten „Thalia“, „Weltbild“ oder „NanuNana“. Sie schätzt die Jahresproduktion auf 1,5 Millionen Wundertüten mit Namen wie „Rad Verrückte“, „Lieblingsmensch“ oder „Achtsamkeit“ und die werden bundesweit von uns und weiteren 34 Werkstätten konfektioniert.  

Vom China-Business hat sich Heike Bringemeier längst verabschiedet und lässt den Großteil ihrer Artikel in Europa, vieles auch in Deutschland, herstellen. Auch dabei spielen Menschen mit Behinderungen eine Rolle. Zum Beispiel stammen der ausgesägte Holzengel aus der Friedenstüte aus den Karthaus-Werkstätten in Dülmen und die Luftballons aus den Westeifel-Werkstätten.

Unsere Kooperation begann sehr bald nach der Firmengründung. Heute falzen, packen, nähen und verkleben viele Beschäftigte in unseren Betriebsstätten Wundertüten. Mehrere tausend Themen-Tüten im Monat gehen also durch LeWe-Hände. „Die Leute machen das gerne“, berichtet unser Bereichsleiter Peter Bosse aus seiner Erfahrung. Immer neue Tüten, ein deutschlandweit „sichtbares“ Produkt, die Arbeit in „meinem“ Team vor Ort mit ganz unterschiedlichen Anforderungen – auch Beschäftigte mit höheren Hilfebedarfen seien dabei. Mit „Wunderle“ habe man einen dauerhaften, vielseitigen Auftrag im Hause, der täglich allein in Ibbenbürens Betriebsstätte Gausepohl fast 20 Beschäftigte in Arbeit bringe.

Zu Heike Bringemeiers Firmenteam an der Glücksburger Straße gehört seit Jahresbeginn auch Sandra Nogatzki, weil „Wunderle“ und die LeWe den Inklusionsgedanken weiterdenken: Die junge Lengericherin besetzt dort einen sogenannten Außenarbeitsplatz. Das bedeutet, dass sie ihren Status als Beschäftigte behält, aber jeden Tag zur Arbeit bei „Wunderle“ in Ibbenbüren geht.

Aus dem Verkauf der Friedenstüten gingen fünf Euro pro Tüte an die Aktion „Kleiner Prinz“.

Durch das gemeinsame Engagement unserer Beschäftigten und der Unternehmerin konnten jetzt noch einmal 500 Euro extra gespendet werden.

Nachmittag der offenen Tür

Unser Berufsbildungsbereich lädt ein

Unser Berufsbildungsbereich am Ruthemeiers Esch 2 in Ladbergen lädt am Freitag, 20. Oktober, zum Nachmittag der offenen Tür ein. Von 15 bis 18 Uhr stellen sich unsere Bildungsbegleiter:innen vor. Der Fachdienst berufliche Inklusion informiert über die vielfältigen Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Und wir zeigen Ihnen unsere Angebote für schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen.

Hinweisgeberportal

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Hier finden Sie unser Meldeportal

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