Feste Hallenzeiten zu finden, ist für Sportvereine und erst recht private Anbieter ein echtes Problem. Als Sabine Fübbeker im vergangenen Herbst mit ihrer „Yoga + Fitness FABRIK“ die alten Räumlichkeiten in Laggenbeck aus baulichen Gründen verlassen musste, standen sie, ihr Team und die 400 Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer ohne da.
Netzwerk ist alles: Über private Verbindungen bekam die Ibbenbürenerin eine Zusage von uns, denn unsere Therapiehalle wird nach Feierabend nicht durchgehend genutzt. So konnte die Yoga-Lehrerin ihre Kurse im Dezember und Januar in vollem Umfang in Ledde anbieten und revanchierte sich mit einem kostenlosen Angebot für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser Zeit.
18 Personen hätten davon Gebrauch gemacht, und natürlich auch einige Beschäftigte hätten Interesse gezeigt. Das berichtete Sabine Fübbeker am 7. März, als sie zum Dank eine Spende von 600 Euro in Ledde übergab. Melanie Pichl (rechts, Geschäftsbereichsleitung Individuelle Dienste) und Tanja Peters (links, Verwaltung Individuelle Dienste) freuten sich über den Betrag, der eine ganz konkrete Verwendung finden soll: Projektiert sind Outdoor-Fitnessgeräte für unser Altes Pfarrhaus in Ledde, wo aktuell 45 berentete Menschen mit Behinderung eine abwechslungsreiche Tagesstruktur für sich nutzen.
Ein neues Zuhause haben Sabine Fübbeker und ihre 400 Kundinnen und Kunden am 1. Februar an der Rudolf-Diesel-Straße gefunden. Es liegt fußläufig zu unserer Betriebsstätte Maybachstraße. Ein Yoga-Angebot für Beschäftigte, etwa als Begleitende Maßnahme, kann sie sich durchaus vorstellen.
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Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.