Der Botanische Garten Osnabrück, vor Ort gemalt; Ostseebilder, die während einer Reise mit einer Frauengruppe entstanden; das Bild einer Menschengruppe, das in nur einem Tag komplett fertig wurde: Marie-Luise Schleß kann zu jedem ihrer Bilder eine kleine Geschichte erzählen, die meist auch mit Emotionen zu tun hat. „Impressionen in Acryl“ nennt sie ihre aktuelle Ausstellung in unserem Café Famano in Lengerich.
15 mittel- bis größerformatige Bilder zeigt die Ladbergerin für drei Monate an der Münsterstraße. Allesamt sind in Acryl auf Leinwand, ganz überwiegend gegenständlich und voller Farben, die – durchaus beabsichtigt – auch zum gemütlichen Café-Ambiente passen. So schweift der Besucherblick über weite Landschaften, ruhige Stilleben, abstrakt gehaltene Personen oder auf die imaginäre Ostsee.
Kunst sei bei ihr immer in der Freizeit entstanden, berichtet Marie-Luise Schleß, eine gelernte technische Zeichnerin. Über 35 Jahre hat sie sich permanent in Kursen an der Volkshochschule fortgebildet und malt noch viel länger. Zum Arbeiten fährt sie gern mit ihrer Lengericher Freundin und Künstlerin Helga Vahrenhorst ins Atelier von Ines Klich nach Emsdetten, aber zuhause steht natürlich auch eine Staffelei.
Das Arbeiten mit allerlei Materialien, das Experimentieren mit Farben und für diese Ausstellung mit Acrylfarben machen ihr viel Freude, sodass sie die Möglichkeit zum Ausstellen ihre neueren Arbeiten in unserem Café gerne nutzt.
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Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.