Ihr Beitrag ist uns wichtig

Eine soziale Einrichtung wie die Ledder Werkstätten gGmbH verdankt ihr Fortbestehen nicht allein ihrem erfolgreichen wirtschaftlichen Handeln. Um ihre Leistungsfähigkeit auf einem dauerhaft anspruchsvollen Niveau erhalten und kommenden Entwicklungen fachlicher und wirtschaftlicher Art Rechnung tragen zu können, bedarf sie der Unterstützung durch die öffentliche und private Hand. Mehr denn je sind die sozialen Einrichtungen auf die private Hilfsbereitschaft angewiesen.

Engagement

Ihre Hilfe sichert Lebensqualität

Wir benötigen Ihre finanzielle Hilfe, um das bestehende hohe Niveau und den Erfolg unserer Angebote langfristig zu sichern. Ihre Spendenbeiträge ermöglichen es uns,

  • begleitende Maßnahmen zur Beruflichen Bildung und Freizeit sowie kulturelle und sportliche Aktivitäten zu fördern sowie persönliche finanzielle Notlagen zu lindern
  • finanzielle Hilfen zur Anschaffung dringend benötigter Ausstattung bereitzustellen, etwa für die Anpassung von Wohnungsausstattungen an den allgemein üblichen Standard
  • die bauliche Instandhaltung und zeitgemäße technische Ausstattung unserer Betriebsstätten und Wohneinrichtungen sicherzustellen.

Kreissparkasse Steinfurt (BLZ 403 510 60) 31 000 599
IBAN: DE47 4035 1060 0031 0005 99
BIC: WELADED1STF

Volksbank Tecklenburger Land (BLZ 403 619 06) 21 365 930 0
IBAN: DE40 4036 1906 0213 6593 00
BIC: GENODEM1IBB

KD Bank eG, Münster (BLZ 350 601 90) 21 195 880 17
IBAN: DE28 3506 0190 2119 5880 17
BIC: GENODED1DKD

Ledder Werkstätten gemeinnützige GmbH
Ledder Dorfstraße 65
49545 Tecklenburg-Ledde

T 05482 72-0
F 05482 72-138
info@ledderwerkstaetten.de

Auf Ihren Wunsch können Sie Ihre Spendenbeiträge steuerrechtlich geltend machen. Sie erhalten von uns eine Spendenquittung zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.

Als Partnerfirma unterstützen Sie unsere Einrichtung auch durch Ihre Aufträge. Wobei Ihnen die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Ledder Werkstätten einen besonderen Vorteil bietet: Sie als Auftraggeber sind – nach § 140 SGB IX – berechtigt, 50 Prozent des Lohnanteils des Rechnungsbetrages mit einer eventuell zu zahlenden Ausgleichsabgabe zu verrechnen, sofern Sie ausgleichsabgabepflichtig sind.

Vielen Dank für ihre Anfrage. 

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.

Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten

Tag der BEgegnung am 26. Mai

"Mensch, wir zeigen´s euch!"

„Mensch, wir zeigen´s euch“: Unser bewährtes Motto ist Programm beim „Tag der Begegnung“ 2024 am Sonntag, 26. Mai. Von 10 bis 18 Uhr stellen Menschen mit Behinderung ihre Arbeit in der Werkstatt und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die Vielfalt unserer Wohnangebote und noch einiges mehr vor. Schauen Sie ihnen über die Schulter, lassen Sie sich von unseren Mitarbeiter:innen informieren. Oder genießen Sie einfach unser kleines Bühnenprogramm.

Hinweisgeberportal

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Hier finden Sie unser Meldeportal

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