Wohnen ermöglicht, zuhause zu sein

Menschen mit Behinderung entscheiden selbst, wie sie wohnen wollen. Wir beraten sie auf ihrem Lebensweg, begleiten mit differenzierter Assistenz im Wohnraum und realisieren unterschiedliche Teilhabeangebote. Unsere Leistungen entsprechen der Vielfalt des Lebens. Nutzerbezogene Assistenz und Alltagsbegleitung sind unser Kerngeschäft. Die Nutzer:innen und deren Bedarfe stehen im Fokus unserer Dienstleistung.

Mitarbeiterin und Nutzerin bei der Küchenarbeit.
Die Wohngruppe in Ladbergen.
Behinderte Frau liegt auf Boden und spielt mit Hund Betreuerin schaut zu

Leben und wohnen, wie es zu einem passt

Wir entwickeln unsere Konzepte fortwährend weiter. Unsere Leistungsangebote befinden sich im Kreis Steinfurt. Die Ledder Werkstätten sind kommunal vernetzt, sozialraumorientiert und stark in regionalen Bezügen. Unsere Mitarbeiter:innen erbringen nutzerbezogene Assistenz als Fachleistung oder in Form von Begleitung im Alltag.

Getreu dem Motto „Unsere Lösungen von gestern sind unsere Herausforderungen von morgen“ lernen wir entwicklungsmutig weiter, sorgen für Entfaltung und sichern unsere Qualität. Die Mitbestimmung und Mitwirkung des Beirates der Nutzer:innen sind ein hohes Gut für unsere Arbeit. Die Zusammenarbeit dient uns für die Gestaltung partizipativer Prozesse und Sicherung der Zufriedenheit.

Selbstständigkeit erfordert es, eigene Lernschritte zu gehen. Wir setzen auf Bereitschaft zur Eigenverantwortung und wechselseitige Hilfe. Dies ist ein Teil unserer christlichen Werteorientierung. Die Rechte und Pflichten unserer Nutzer:innen mit körperlicher, geistiger, psychischer oder auch mehrfacher Behinderung sind vertraglich geregelt.

Wir bieten außerhalb des Arbeitslebens Angebote für eine bedarfsgerechte Freizeitgestaltung für Senior:innen in einer Tageseinrichtung. Aktives Altern zu ermöglichen und biografische Übergänge in veränderte Lebensphasen zu begleiten, zählen wir zu unseren Aufgaben.

Auch für das Wohnen im Alter bieten wir Möglichkeiten und unterstützen mit Angeboten der Pflege.

Zwei Nutzer auf dem Hof Schulte-Herkendorf.

Haben Sie Fragen?
Wir zeigen Ihnen Wege.

Wie kommt man als Mensch mit Behinderung zu einem Arbeits- und/oder Wohnplatz? Gibt es in beiden Bereichen Alternativen? Was soll künftig geschehen? Das sind nur einige der allgemeinen und individuellen Probleme, die wir gemeinsam mit Ihnen lösen.

Unsere kompetenten Mitarbeiter:innen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Informationsgespräch.

Vielen Dank für ihre Anfrage. 

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.

Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten

Hinweisgeberportal

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

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