Der Beirat der Nutzer:innen der Besonderen Wohnform vertritt die Interessen von knapp 200 Menschen mit Behinderung, die einen Wohnplatz bei den Ledder Werkstätten in Anspruch nehmen. Im Sommer 2022 erfolgte die Wahl durch 21 Delegierte aller Standorte der Besonderen Wohnformen. 2025 finden die nächsten Wahlen zum Gesamtbeirat statt.
Die Mitwirkung und das Mitgestaltungsrecht des zweiköpfigen Gremiums erfolgt zu Prozessen der Weiterentwicklung und Sicherung von Teilhabe-Konzepten, zu Umbau- und Neubauvorhaben, bei der Regelung des Miteinanders im Wohnalltag, zum Beispiel zur Abstimmung der Freizeitplanung, des Speiseplans oder der Hausordnung. Der Beirat führt regelmäßig Beirat-Sitzungen durch, steht regelmäßig im Austausch mit der Geschäftsfeldleitung, erstellt jährlich einen Tätigkeitsbericht und wird von einer eigens für die Aufgabe betrauten Assistentin begleitet.
Bei Fragen zur Vertretung der Besonderen Wohnformen kontaktieren Sie uns gerne.
Ledder Werkstätten gGmbH
Ledder Dorfstraße 65
49545 Tecklenburg-Ledde
Kernarbeitszeiten
montags bis donnerstags:
7.30 Uhr – 16 Uhr
freitags:
7.30 Uhr – 15 Uhr
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Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.
Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten
„Mensch, wir zeigen´s euch“: Unser bewährtes Motto ist Programm beim „Tag der Begegnung“ 2024 am Sonntag, 26. Mai. Von 10 bis 18 Uhr stellen Menschen mit Behinderung ihre Arbeit in der Werkstatt und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die Vielfalt unserer Wohnangebote und noch einiges mehr vor. Schauen Sie ihnen über die Schulter, lassen Sie sich von unseren Mitarbeiter:innen informieren. Oder genießen Sie einfach unser kleines Bühnenprogramm.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.