Teilhabe und Partizipation gehören zum Grundverständnis unserer Unternehmenskultur. Unsere Mitarbeitendenvertretung (MAV) wahrt die Interessen der Mitarbeiterschaft gemäß Mitarbeiterverfassungsgesetz, arbeitet aber zugleich vertrauensvoll mit der Unternehmensleitung beispielsweise in Personalfragen oder wichtigen Entwicklungen des Unternehmens zusammen. Die MAV ist präsent, jederzeit erreichbar und aufgeschlossen für neue Ideen. Schwerbehinderten Mitarbeiter:innen steht unsere ebenfalls frei gewählte Schwerbehindertenvertretung vertrauensvoll zur Seite.
Grundlage der Arbeit der Mitarbeitendenvertretung (MAV) ist das Mitarbeitervertretungsgesetz für den Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen. Es behandelt alle Grundsätze, Richtlinien und Verfahren für die MAV-Arbeit. Die MAV hat ein Informationsrecht. Sie wirkt mit bei Personalangelegenheiten, erstellt Dienstvereinbarungen und arbeitet vertrauensvoll mit der Unternehmensleitung zusammen. Regelmäßige Schulungen und die Teilnahme an überregionalen Veranstaltungen sorgen ständig für neues Wissen. Die MAV möchte alle beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der Mitarbeiter:innen fördern. Dazu ist sie jederzeit digital erreichbar und bietet außerdem feste Sprechzeiten an.
Die zweiköpfige Schwerbehindertenvertretung kümmert sich um die Belange von Kolleg:innen mit einer Behinderung, beispielsweise um die angemessene Ausgestaltung des Arbeitsplatzes. Sie tagt gemeinsam mit der MAV und ist ebenso demokratisch legitimiert.
Bei Fragen zur Mitarbeitendenvertretung oder Schwerbehindertenvertretung kontaktieren Sie uns gerne.
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Ledder Werkstätten gGmbH
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Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.