Teilhabe und Partizipation gehören zum Grundverständnis unserer Unternehmenskultur. Unsere Mitarbeitendenvertretung (MAV) wahrt die Interessen der Mitarbeiterschaft gemäß Mitarbeiterverfassungsgesetz, arbeitet aber zugleich vertrauensvoll mit der Unternehmensleitung beispielsweise in Personalfragen oder wichtigen Entwicklungen des Unternehmens zusammen. Die MAV ist präsent, jederzeit erreichbar und aufgeschlossen für neue Ideen. Schwerbehinderten Mitarbeiter:innen steht unsere ebenfalls frei gewählte Schwerbehindertenvertretung vertrauensvoll zur Seite.
Grundlage der Arbeit der Mitarbeitendenvertretung (MAV) ist das Mitarbeitervertretungsgesetz für den Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen. Es behandelt alle Grundsätze, Richtlinien und Verfahren für die MAV-Arbeit. Die MAV hat ein Informationsrecht. Sie wirkt mit bei Personalangelegenheiten, erstellt Dienstvereinbarungen und arbeitet vertrauensvoll mit der Unternehmensleitung zusammen. Regelmäßige Schulungen und die Teilnahme an überregionalen Veranstaltungen sorgen ständig für neues Wissen. Die MAV möchte alle beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der Mitarbeiter:innen fördern. Dazu ist sie jederzeit digital erreichbar und bietet außerdem feste Sprechzeiten an.
Die zweiköpfige Schwerbehindertenvertretung kümmert sich um die Belange von Kolleg:innen mit einer Behinderung, beispielsweise um die angemessene Ausgestaltung des Arbeitsplatzes. Sie tagt gemeinsam mit der MAV und ist ebenso demokratisch legitimiert.
Bei Fragen zur Mitarbeitendenvertretung oder Schwerbehindertenvertretung kontaktieren Sie uns gerne.
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Ledder Werkstätten gGmbH
Ledder Dorfstraße 65
49545 Tecklenburg-Ledde
Kernarbeitszeiten
montags bis donnerstags:
7.30 Uhr – 16 Uhr
freitags:
7.30 Uhr – 15 Uhr
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„Mensch, wir zeigen´s euch“: Unser bewährtes Motto ist Programm beim „Tag der Begegnung“ 2023 am Sonntag, 4. Juni. Von 10 bis 18 Uhr stellen Menschen mit Behinderung ihre Arbeit in der Werkstatt und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, ihre Wohnangebote und noch viel mehr vor. Schauen Sie ihnen über die Schulter, lassen Sie sich von unseren Mitarbeiter:innen informieren. Oder genießen Sie einfach unser kleines Bühnenprogramm.
Die Corona-Regelungen gemäß Infektionsschutzgesetz des Bundes für unsere Besucher:innen sind am 7. April ausgelaufen. Es bestehen keine speziellen Corona-Schutzregeln mehr für unsere Einrichtung. Freiwillig können auch weiterhin FFP2-Masken oder KN 95-Masken getragen werden.