Bildung –
Niemand ist ohne Fähigkeiten

Bei uns finden Menschen, denen der allgemeine Arbeitsmarkt nicht oder nur eingeschränkt zugänglich ist, Angebote für Arbeit, Bildung und Persönlichkeitsförderung.

Jeder Mensch hat das Bedürfnis, so weit wie möglich selbstständig zu sein. Wir begleiten ihn und assistieren ihm. Aber nur so weit, wie er uns braucht, das heißt, so weit er sich nicht selbst helfen kann. Wir, so der Grundsatz unseres diakonischen Handelns, leisten Hilfe zur Selbsthilfe. 

Beschäftigter sägt Holz.
Nutzer auf dem Hof Schulte-Herkendorf machen gemeinsam Musik.

Einblicke in den Arbeits­bereich der beruflichen Bildung.

Unser Team

Zweifach qualifiziert und erfahren

Für die Dauer der Ausbildung steht dem Interessenten das geschulte und berufserfahrene Fachpersonal der Ledder Werkstätten zur Seite. Berufliche Bildung für Menschen mit geistiger Behinderung findet in unserem Bildungszentrum QuBuS (Zentrum für Qualifizierung, Bildung und Service am Ruthemeiers Esch 2 in Ladbergen) statt.

Weil unsere Arbeit ein hohes Maß an pädagogischer Qualifikation erfordert, absolvierten und absolvieren unsere Fachkräfte – je nach ihrer beruflichen Erstqualifikation – die frühere sonderpädagogische Zusatzausbildung (SPZ) oder die heute verlangte Ausbildung zur staatlich anerkannten qualifizierten Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (qFAB), die durch fortlaufende Aktualisierung neuen pädagogischen Standards entspricht.

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Haben Sie Fragen?
Wir zeigen Ihnen Wege.

Wie kommt man als Mensch mit Behinderung zu einem Arbeits- und/oder Wohnplatz? Gibt es in beiden Bereichen Alternativen? Was soll künftig geschehen? Das sind nur einige der allgemeinen und individuellen Probleme, die wir gemeinsam mit Ihnen lösen.

Unsere kompetenten Mitarbeiter:innen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Informationsgespräch.

Vielen Dank für ihre Anfrage. 

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.

Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten

Hinweisgeberportal

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Hier finden Sie unser Meldeportal