„Nichts über uns ohne uns“

Der Werkstattrat ist die Interessenvertretung aller Beschäftigten. Er hat aktuell 15 Mitglieder und zwei Gastmitglieder (die Frauenbeauftragte und eine Vertreterin oder einen Vertreter des Berufsbildungsbereiches). Der Werkstattrat wird von den Beschäftigten für jeweils vier Jahre gewählt und erhält eine fachliche Unterstützung. Das Gremium ist innerbetrieblich in verschiedenen Ausschüssen und überbetrieblich in der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte (LAG) und dem Bundesgremium Werkstatträte Deutschland aktiv. Darüber hinaus werden Kontakte zur Politik gepflegt, um die Situation von Menschen mit Behinderung zu verbessern.

Mitwirken

Unsere Aufgaben im Sinne der Beschäftigten

Aufgabe des Werkstattrates ist es, über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Verordnungen zu wachen. Er nimmt Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegen und arbeitet mit der Geschäftsfeldleitung an Verbesserungen für die Beschäftigten. Auf Grundlage der Diakonischen Mitwirkungs­verordnung (DWMV) hat der Werkstattrat bei innerbetrieblichen Angelegenheiten ein Unterrichtungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungs­recht.

Kontakt

Helfen Sie uns und anderen auf dem Weg in eine menschlichere Zukunft.

Ansprech­partner:innen

Bei Fragen zur Vertretung der Beschäftigten kontaktieren Sie uns gerne. 

Michael Otte
Stellv. Vorsitzender
Heidi Richter
Stellv. Vorsitzende

Vielen Dank für ihre Anfrage. 

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.

Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten

Nachmittag der offenen Tür

Unser Berufsbildungsbereich lädt ein

Unser Berufsbildungsbereich am Ruthemeiers Esch 2 in Ladbergen lädt am Freitag, 20. Oktober, zum Nachmittag der offenen Tür ein. Von 15 bis 18 Uhr stellen sich unsere Bildungsbegleiter:innen vor. Der Fachdienst berufliche Inklusion informiert über die vielfältigen Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Und wir zeigen Ihnen unsere Angebote für schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen.

Hinweisgeberportal

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Hier finden Sie unser Meldeportal

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