Der Werkstattrat ist die Interessenvertretung aller Beschäftigten. Er hat aktuell 15 Mitglieder und zwei Gastmitglieder (die Frauenbeauftragte und eine Vertreterin oder einen Vertreter des Berufsbildungsbereiches). Der Werkstattrat wird von den Beschäftigten für jeweils vier Jahre gewählt und erhält eine fachliche Unterstützung. Das Gremium ist innerbetrieblich in verschiedenen Ausschüssen und überbetrieblich in der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte (LAG) und dem Bundesgremium Werkstatträte Deutschland aktiv. Darüber hinaus werden Kontakte zur Politik gepflegt, um die Situation von Menschen mit Behinderung zu verbessern.
Aufgabe des Werkstattrates ist es, über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Verordnungen zu wachen. Er nimmt Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegen und arbeitet mit der Geschäftsfeldleitung an Verbesserungen für die Beschäftigten. Auf Grundlage der Diakonischen Mitwirkungsverordnung (DWMV) hat der Werkstattrat bei innerbetrieblichen Angelegenheiten ein Unterrichtungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht.
Bei Fragen zur Vertretung der Beschäftigten kontaktieren Sie uns gerne.
Ledder Werkstätten gGmbH
Ledder Dorfstraße 65
49545 Tecklenburg-Ledde
Kernarbeitszeiten
montags bis donnerstags:
7.30 Uhr – 16 Uhr
freitags:
7.30 Uhr – 15 Uhr
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Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.