Wohnen und Arbeit sind wichtige Elemente des alltäglichen Lebens. Das gilt uneingeschränkt für alle Menschen, ob mit oder ohne Behinderung. Berufstätig zu sein bedeutet die Gewissheit, am Leben teilzuhaben, an „seinem“ Platz zu stehen, etwas Wertvolles und Anerkennenswertes zu leisten. Das Gefühl vermitteln wir unseren Beschäftigten täglich.
Deshalb investieren wir in Arbeit, Ausbildung, Förderung und Weiterbildung, aber auch in Wohnen, Freizeitgestaltung, Pflege und Assistenz, stets unter Einhaltung unserer Leitgedanken.
Die Würde des Menschen ist unantastbar, sagt das Grundgesetz. Sie ist unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit. Das heißt, eingeschränkte Erwerbsfähigkeit schmälert nicht sein Recht auf Respekt und Teilnahme.
Unser Leitgedanke ist das christliche Menschenbild, wonach jeder Mensch einzigartig, unersetzlich und in seiner Besonderheit von gleich hohem Wert ist. Unser Handeln richtet sich nach seinen angeborenen Möglichkeiten, wir werten nicht. Unsere Einrichtung steht jedem Hilfsbedürftigen offen, ohne Unterschied des Geschlechts, der Herkunft oder der Religion.
Wir begleiten und assistieren jedem Menschen. Aber nur so weit, wie er uns braucht, das heißt, soweit er sich nicht selbst helfen kann. Wir, so der Grundsatz unseres diakonischen Handelns, leisten Hilfe zur Selbsthilfe. Alles andere leistet er selbst. Unser Anspruch ist es, Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen und/ oder schwerst-mehrfachen Behinderungen in einem lebenswerten Arbeits- und Lebensumfeld zu integrieren. Deshalb stellen wir den Menschen, so wie er ist, in den Mittelpunkt. Wohnen, Arbeit und die nötige Förderung, Pflege oder Beratung richten sich ausschließlich nach den persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen.
Die Ledder Werkstätten sind ein Unternehmen mit sozialer Zielsetzung. Wir beschäftigen Menschen mit Behinderung zu arbeitnehmerähnlichen Bedingungen. Das bedeutet, wir garantieren eine angemessene Entlohnung, rechtliche Sicherheit und die langfristige Sicherung ihrer Arbeitsplätze.
Zu diesem Zweck errichten, unterhalten und erweitern wir unsere Einrichtung, die aus einer Vielzahl unterschiedlicher Wohn- und Werkstattbereiche sowie Angeboten zur beruflichen Bildung und gesellschaftlichen Integration besteht.
Gleichstellung ist mehr als ein Wort: Menschen mit Behinderung verdienen ein besseres Recht und bessere Chancen. Bis es ihnen möglich ist, ihre Interessen selbstständig wahrzunehmen, sehen wir es als unsere Aufgabe, ihnen in der Öffentlichkeit Gehör zu verschaffen und sie vor dem Gesetzgeber zu vertreten. Zu diesem Zweck kooperieren die Ledder Werkstätten sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Sie sind Mitglied der BAG:WfbM (Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen), des BeB (Bundesverband evangelische Behindertenhilfe), pflegen Kontakte zu vergleichbaren sozialen Einrichtungen Deutschlands und seiner Nachbarländer und nehmen regelmäßig an Arbeitskreisen und Tagungen zum Thema Recht und Gleichstellung teil.
Ledder Werkstätten gGmbH
Ledder Dorfstraße 65
49545 Tecklenburg-Ledde
Kernarbeitszeiten
montags bis donnerstags:
7.30 Uhr – 16 Uhr
freitags:
7.30 Uhr – 15 Uhr
© Ledder Werkstätten 2022, Impressum, Datenschutz, AGB, Hinweisgeberportal, Gewaltschutzkonzept, Verhaltenskodex
Vielen Dank für ihre Anfrage.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.
Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten
Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.