Aktuell bilden wir Industriekaufleute, Anlagenmechaniker:innen und Elektroniker:innen aus. Für die Berufsbilder Heilerziehungspfleger:innen, Ergotherapeut:innen, Erzieher:innen, Sozialhelfer:innen und Sozialpädagog:innen übernehmen wir praktische Ausbildungsteile. Praktika bieten wir in vielfältiger Form Schüler:innen sowie Studierenden an. Das können Tagespraktika, aber auch mehrmonatige Hospitanzen sein. Schließlich geben wir unseren Mitarbeiter:innen im Gruppendienst die Möglichkeit, sich zur qualifizierten Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (qFAB) fortzubilden. Dabei findet der praktische Teil der Fortbildung im Hause, der theoretische Teil aktuell in Bielefeld-Bethel statt.
Praktikant:in für einen Tag oder die Hospitanz für einige Monate; Schüler:in oder Studierende: Bei uns sind junge Leute jederzeit willkommen und können – nach Absprache mit unserer Personalabteilung – den Bereich ihrer Wahl kennenlernen. Wer sich (noch) nicht für ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Freiwilligendienst entschieden hat, kann auch einfach mal hineinschnuppern in die Ledder Welten. Unsere Fachkräfte geben gerne Auskunft und begleiten junge Leute durch den Tag in einer großen Einrichtung.
Bei Fragen rund um unsere Stellenangebote kontaktieren Sie uns gerne.
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Ledder Werkstätten gGmbH
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49545 Tecklenburg-Ledde
Kernarbeitszeiten
montags bis donnerstags:
7.30 Uhr – 16 Uhr
freitags:
7.30 Uhr – 15 Uhr
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Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten
Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.