Die Ledder Werkstätten sind heute: 2000 Menschen mit und ohne Behinderungen, die täglich eine Vielzahl völlig unterschiedlicher Aufgaben leisten. Die ihre Berufliche Bildung in Ladbergen und vielen Betriebsstätten durchlaufen, eine Ausbildung im Handwerk, im pflegerischen Bereich oder in der Verwaltung machen, die sich pädagogisch fortbilden, die Beschäftigte im Gruppendienst und Nutzer:innen in den Wohneinrichtungen begleiten. Ein großes Spektrum an Tätigkeiten und Berufsbildern also, das Menschen mit und ohne Behinderung vielfältige Lebens- und Berufswege eröffnet.
Fast 1300 Menschen mit Behinderungen leisten in den Ledder Werkstätten eine kaum übersehbare Vielzahl von Arbeiten. Darauf können sie stolz sein! Unser Anspruch: Wir finden für jede und jeden die passende Tätigkeit und Umgebung. Unsere Fachkräfte entwickeln mit Kreativität und pädagogischem Geschick Arbeitsabläufe, die durchaus arbeitsmarktnah sein können, aber ebenso Menschen mit hohen Hilfebedarfen berücksichtigen. Das geschieht immer personenzentriert: Was braucht die Person für ihre aktive Teilhabe am Arbeitsprozess?
Bei Fragen rund um unsere Stellenangebote kontaktieren Sie uns gerne.
T +49 5482 72209
M +49 171617201064
F +49 5482 726126
j.koenig@ledderwerkstaetten.de
Ledder Werkstätten gGmbH
Ledder Dorfstraße 65
49545 Tecklenburg-Ledde
Kernarbeitszeiten
montags bis donnerstags:
7.30 Uhr – 16 Uhr
freitags:
7.30 Uhr – 15 Uhr
© Ledder Werkstätten 2022, Impressum, Datenschutz, AGB, Hinweisgeberportal, Gewaltschutzkonzept, Verhaltenskodex
Vielen Dank für ihre Anfrage.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.
Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten
Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.