Das war tatsächlich ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk: 3000 Euro hat die Coppenrath & Wiese KG der Wohninitiative Mettingen (WIM) am 19. November gespendet. Seit 2011 wohnen an der Burgstraße 8, mitten im Ort, sieben Menschen mit Behinderungen und sind Mieter der WIM, des Elternvereins und Trägers dieses Intensiv Betreuten Wohnens. Alle Nutzerinnen und Nutzer sind in den Ledder Werkstätten beschäftigt, verfügen über schöne Gemeinschaftsräume und eigene, 35 Quadratmeter große Apartments. Wir sind dort Anbieter von Assistenzleistungen.
Ein echtes Erfolgsmodell, was man vielleicht auch an der geringen Fluktuation festmachen kann: In nun 14 Jahren hat eine Nutzerin ins Betreute Wohnen gewechselt. Eine junge Frau zog dafür aus ihrem Elternhaus aus und bei der WIM ein. Andrea Drosselmeier (Co-Wi-Besucherzentrum) sowie Eugen Penner und Siegfried Heels vom Gesamtbetriebsrat überbrachten die Spende und waren sehr beeindruckt von der Ausstattung und der gut funktionierenden Wohngemeinschaft.
Karin Brosowski, Gabi Rupek und Heike Lohrbeck aus dem WIM-Vorstand führten die Gäste durch die Räume und erklärten das Projekt bei einem frischen Kaffee in der großzügigen Wohnküche. Woher stammt der sehr ansehnliche Spendenbetrag? Das Unternehmen biete seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern permanent ausgedientes Inventar, Büromöbel oder Computer an, erklärte Siegfried Heels. Das bedeute zwar Verwaltungsaufwand, doch komme auf diese Weise Jahr für Jahr ein ansehnlicher Betrag zusammen, der in der Region für soziale Zwecke gespendet werde.
Gabi Rupek versicherte, dass das Geld auf jeden Fall direkt den sieben Nutzerinnen und Nutzern zugute kommen werde. Deren Dank und der Dank der gesamten WIM galt dem Mettinger Unternehmen für diese tolle Unterstützung.

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Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.