Als Mitglied in bundesweiten daaap-Netzwerk (Digitale Assistenzsysteme am Arbeitsplatz) profitieren wir von den Erfahrungen anderer Werkstätten und konnten jetzt erstmals einen Arbeitsroboter, den „CoBot“ (kollaborativer Roboter), ausleihen. Bis mindestens Ende 2025 steht das Gerät mit dem auffälligen roten Greifarm im Arbeitsbereich für schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen der Betriebsstätte Maybachstraße, wo sich unser Mitarbeiter Ingo Steuter gerade in die Materie assistiver Technologie und KI-unterstützter Arbeit einarbeitet.
Unsere „Zukunfts-Werkstatt“ möchte hochwertige Arbeitsplätze für Menschen mit multiplen Unterstützungsbedarfen schaffen und zugleich möglichst viele Personen in diese neu designten Arbeitsprozesse einbinden. Im ersten Aufschlag mit dem „CoBot“ geht es konkret um die Konfektionierung der Kaldwei-Duschwannenfüße, einem Massenprodukt also, das sich an vielen Stellen der Einrichtung abbildet.
Assistive Technologie und KI-gestützte Arbeitsplätze sind Thema unseres Arbeitskreises Assistive Technologien, dem aktuell neben Ingo Steuter auch Markus Osterhaus, Markus Osterhaus und Ralf Bauer angehören. Ralf Bauer beschäftigt sich bei Kipp außerdem seit über einem Jahr intensiv mit dem Thema 3 D-Druck und hat zum Beispiel Arbeitshilfen für die „Zukunftswerkstatt“ gefertigt.
Ebenfalls neu: der assistive Arbeitstisch in unserer Betriebsstätte Gausepohl, wo Beschäftigte Montagekoffer für die Lengericher Firma Windmöller & Hölscher konfektionieren.

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Ihr Team der Ledder Werkstätten
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.