Januar 23, 2026

"Zeitblick" ermöglicht Menschen ohne Lesefähigkeit eine bessere Planung ihrer Tagesstruktur

Der „Zeitblick“ möchte jetzt unternehmensintern in die Serie gehen. Ab sofort können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre Arbeitsbereiche und Wohneinrichtungen das pfiffig konstruierte Hilfsmittel bei Ingo Steuter bestellen. Entwickelt wurde der „Zeitblick“ in unserer Zukunftswerkstatt der Betriebsstätte Maybachstraße und soll nun ganz überwiegend mit eigenen Mitteln im Haus in größerer Stückzahl hergestellt werden.

Der „Zeitblick“ als technisches Hilfsmittel unterstützt Menschen mit Behinderung visuell darin, den Tagesablauf wahrnehmen und sich im Verlauf ihres Tages besser orientieren zu können. Interessant ist das ganz besonders für Beschäftigte sowie Nutzerinnen und Nutzer, die die Uhr nicht ablesen können oder sich mit der zeitlichen Strukturierung ihres Arbeitstages schwer tun.

Technisch besteht der „Zeitblick“ aus 32 vertikal auf Filz angeordneten LEDs, die jeweils morgens ab 7.30 Uhr und dann sukzessiv bis 15.30 Uhr leuchten. Alle 15 Minuten schaltet sich eine LED hinzu, wobei die zur vollen Stunden rot sind. So ist unmittelbar ersichtlich, wie weit der Tag fortgeschritten ist. Individuell wichtige Uhrzeiten und Termine (Therapien, Essenszeiten, Begleitende Maßnahmen) kann man mittels magnetischer Pfeile platzieren und natürlich auch mit erklärenden Piktogrammen oder Bildern ausstatten. Optional gibt es eine digitale Uhr mit Ziffernanzeige.

Beteiligt an der Herstellung sind unsere Textilabteilung der Betriebsstätte Ledde, die Betriebsstätte Kipp (elektrische Verdrahtung) und die Betriebsstätte Maybachstraße. Mit der Entwicklung hat unser Mitarbeiter Ingo Steuter im Sommer 2025 begonnen und das Projekt mitsamt eigener Programmierung nun zur Serienreife gebracht. Die Zeitparameter des ferngesteuerten Echtzeituhr-Moduls sind frei programmierbar, sodass sich der „Zeitblick“ natürlich auch für unsere Wohneinrichtungen eignet.

Vielen Dank für ihre Anfrage. 

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.

Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten

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Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.

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