Die Frauenbeautragte ist die Interessenvertretung aller Frauen, die in der Werkstatt beschäftigt sind. Sie und ihre beiden Vertreterinnen werden alle vier Jahre gewählt und haben eine fachliche Unterstützung an ihrer Seite. Die Frauenbeauftragte nimmt an themenbezogenen Sitzungen des Werkstattrates teil. Sie steht in regelmäßigem Kontakt zur Unternehmensleitung und bietet feste Sprechzeiten an.
Die Frauenbeauftragte setzt sich für die verschiedene Rechte, für die Gleichstellung, Gewaltschutz und auch individuelle Wünsche aller weiblichen Beschäftigten ein. Das kann zum Beispiel das Thema Gleichstellung bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Einrichtung sein. Überbetrieblich bilden sich die Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen vielfältig fort und engagieren sich in verschiedenen Frauen-Netzwerken. Gesetzliche Grundlage der Arbeit ist die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO).
Bei Fragen zur Frauenbeauftragten kontaktieren Sie uns gerne.
M +49 17617201050
frauenbeauftragte@ledderwerkstaetten.de
Ledder Werkstätten gGmbH
Ledder Dorfstraße 65
49545 Tecklenburg-Ledde
Kernarbeitszeiten
montags bis donnerstags:
7.30 Uhr – 16 Uhr
freitags:
7.30 Uhr – 15 Uhr
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Ihr Team der Ledder Werkstätten
„Mensch, wir zeigen´s euch“: Unser bewährtes Motto ist Programm beim „Tag der Begegnung“ 2024 am Sonntag, 26. Mai. Von 10 bis 18 Uhr stellen Menschen mit Behinderung ihre Arbeit in der Werkstatt und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die Vielfalt unserer Wohnangebote und noch einiges mehr vor. Schauen Sie ihnen über die Schulter, lassen Sie sich von unseren Mitarbeiter:innen informieren. Oder genießen Sie einfach unser kleines Bühnenprogramm.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.