Die Außenterrasse an der Elbinger Straße ist seit ein paar Monaten fertig. Sieben Vierertische und große Sonnenschirme laden zum Platz nehmen und Verweilen ein. Eis in Kugeln gibt es auch wieder: Unser LebensMittelpunkt in Leeden startet ins Frühjahr und weist auf seine saisonalen Angebote hin. Jeweils donnerstags und freitags von 11.30 bis 13.30 Uhr werden frische Grillwürstchen und Steakbrötchen angeboten. Beschäftigte haben viel Spaß an dieser Aufgabe und kümmern sich auch komplett darum.
Zur Außensaison gibt es nun auch eine kleine Speisekarte mit leckeren Baguettes und Flammkuchen. Unseren hauseigene, frisch zubereiteten Famano-Kaffee und Kuchen aus der Frischetheke bekommen die Kundinnen und Kunden sowieso. Alle Speisen kann man auch im LebensMittelpunkt vorbestellen und abholen.
Mit seinem Angebot möchte unser Lebensmittelgeschäft die normale Kundschaft aus dem Dorf und natürlich auch alle Wanderer ansprechen. Leeden liegt bekanntlich auf dem Pilgerweg; Pilgerer können sich sogar einen Stempel für ihren Pilgerausweis im LebensMittelpunkt abholen.
Ledder Werkstätten gGmbH
Ledder Dorfstraße 65
49545 Tecklenburg-Ledde
Kernarbeitszeiten
montags bis donnerstags:
7.30 Uhr – 16 Uhr
freitags:
7.30 Uhr – 15 Uhr
© Ledder Werkstätten 2025, Impressum, Datenschutz, AGB, Hinweisgeberportal, Gewaltschutzkonzept, Verhaltenskodex
Vielen Dank für ihre Anfrage.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.
Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten
Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.