AZAV-Rezertifizierung: als Bildungsträger erfolgreich vom TÜV Nord auditiert

AZAV-Audit in Ledde.

Seit zehn Jahren führen die Ledder Werkstätten den Titel „Anerkannter Bildungsträger für Maßnahmen der Arbeitsförderung“: 2013 wurde unser Berufsbildungsbereich erstmals nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert. Dieses für alle bundesdeutschen Werkstätten für Menschen mit Behinderung verpflichtende Zertifikat wird befristet, für jeweils fünf Jahre, vergeben. Nach jährlich stattgefundenen sogenannten Überwachungs-Audits war nach dem Fristablauf von fünf Jahren nun wieder ein umfangreiches Rezertifizierungsaudit an der Reihe.

Katholische Landjugend unterstützt unsere k-lumet-Produktion

Wachsspende bei Schweer in Ibbenbüren.

Die Katholische Landjugend (KLJB) Ibbenbüren unterstützt unsere Arbeit wieder mit einer Wachsspende. Um die zwei Zentner kommen Jahr für Jahr zusammen, wenn die KLJB im Rahmen ihrer Tannenbaumaktion auch Kerzenreste für uns sammelt. Am 22. Februar haben Celina Rahe (Vorstand) und Kassierer Michael Stallmeier einen ganzen Kofferraum voller Altwachs in unserer Betriebsstätte Schweer übergeben.

Wenn der Kundenberater kommt, sind die LeWe auch ein bisschen dabei

Unser Auftrag für die Firma Vorwerk.

Swetlana Armorzanowa ist ganz bei der Sache, als ihr unsere Mitarbeiterin Irene Leferink und Auftraggeber Rolf Herrmann über die Schulter schauen. Tuch für Tuch säumt die Beschäftigte sorgfältig um, legt den sogenannten Anfasser exakt mittig ein und stapelt die fertigen Teile sauber neben der Nähmaschine auf. Gemeinsam mit acht weiteren Kolleginnen im Nähen und im Zuschnitt ist sie in unserer Textilabteilung permanent in der Herstellung für die Firma Vorwerk beschäftigt.

Vielen Dank für ihre Anfrage. 

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.

Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten

Hinweisgeberportal

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Hier finden Sie unser Meldeportal