„Das macht mir Spaß hier. Alle sind gut zufrieden mit mir!“ Christian Forstmann hat gerade keine Kunden an der Kasse und kann erzählen: von seinem neuen Job, den er im April 2025 bei Getränke Hoffmann angetreten hat. Von den vielen Aufgaben, die er heute allein erledigt. Auch davon, dass Getränkekisten schleppen am Anfang echt anstrengend gewesen sei. Rechnet man sein sechswöchiges Praktikum ab März 2025 hinzu, gehört er bald ein Jahr zu Jörg Pruschinskis insgesamt zwölfköpfiger Mannschaft im 800 Quadratmeter großen Laden an der Werthmühlenstraße in Ibbenbüren.
Jörg Pruschinski ist selbstständiger Handelspartner der Getränkemarktkette. In einem Zeitungsbericht hatte er gelesen, dass der Edeka-Markt in Recke eine junge Frau mit psychischer Behinderung eingestellt hatte – ebenfalls unsere Beschäftigte.
Unser Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI), damals gerade auf Kundenaquise, klopfte beim Getränkehändler an, um für Christian Forstmann um einen Arbeitsplatz anzufragen. Insgesamt vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres FBI machen Beschäftigte fit für den allgemeinen Arbeitsmarkt und begleiten aktuell über 50 von ihnen teils dauerhaft in ihren neuen Jobs in allen möglichen Branchen, auch in Behörden, Schulen, Gerichten oder kirchlichen Einrichtungen.
Christian Forstmann, heute 53 Jahre alt, war zuvor fast 30 Jahre bei uns beschäftigt. Start war für ihn im Gartenbau; später arbeitete er viele Jahre in der Ibbenbürener Betriebstätte Maybachstraße und seit 2017 in die Betriebsstätte Schweer.
Ein Jahr später hatte er den Staplerschein. Noch ein wenig später fragte er beim FBI nach, ob für ihn ein begleiteter Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich sei. Dabei geht es im ersten Schritt immer um sogenannte Außenarbeitsplätze, was bedeutet, dass die Person mit allen Rechten, auch dem Rückkehrrecht in die Werkstatt, Beschäftigter der Einrichtung bleibt. Der aufnehmende Betrieb zahlt einen individuell vereinbarten Lohn und bekommt als Ausgleich für eine mögliche Minderleistung Geld von der Werkstatt dazu.
Christian Forstmann traute sich den Sprung unbedingt zu, also haben ihn die Fachkräfte unserer Betriebsstätte Schweer fit gemacht: Lkw abladen, Wareneingänge bearbeiten, Lieferscheine schreiben, Stückzahlen ermitteln – Tätigkeiten, die man im Einzelhandel oder auf dem Lager braucht. Wenn der Ibbenbürener heute mitunter allein im Getränkeladen steht, hilft ihm das ungemein. Er nimmt Leergut an, was wegen der vielen Pfandpreise ziemlich kompliziert sein kann. Er bedient die digitale Kasse, macht die DHL-Paketannahme ebenso wie das Waren verräumen.
Was sagt Jörg Pruschinski? „Es macht Spaß, mit ihm zu arbeiten. Christian macht und tut, ist morgens immer schon vor der Zeit da. Behinderung? Damit können wir hier sehr gut umgehen. Das ist eigentlich überhaupt kein Thema.“ Ja, es gebe schon mal Stresssituationen am Samstagmorgen, wo es helfe, wenn noch ein Kollege im Hintergrund sei. Aber das sei eine Frage der Organisation.
Das ganze Setting passt einfach: Christian Forstmann kommt mit seinem E-Bike, macht täglich seine sieben Stunden, schiebt selbstverständlich auch Samstagsdienste und gehört inzwischen fest zum Team. Würde Jörg Pruschinski anderen Unternehmern empfehlen, es mit einem Menschen mit Behinderung zu versuchen? „Ja, es funktioniert einfach!“ Er empfiehlt unseren FBI, „weil das einfach die Fachleute für solche Übergänge sind“.
Christian Forstmann ist stolz auf das Erreichte. Sicherheit gibt ihm, dass er jederzeit zurück in die Werkstatt könnte. Andere täten den nächsten großen Schritt und würden zu ganz normalen Arbeitnehmern, sagt Mitarbeiter Jens Brinkmann vom FBI. Unser Angebot der Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt ist breit und durchlässig, in beide Richtungen.
Hier erfahren Sie mehr über unseren Fachdienst für Berufliche Inklusion


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Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.