Seinen ersten Arbeitstag als neuer Geschäftsführer hatte Wilfried Koopmann am Montag, 1. Juli. Andreas Laumann-Rojer (Geschäftsfeldleitung Arbeit und Berufliche Bildung) und Verwaltungsleiter Heinrich Robertus haben ihn am Morgen mit einem Blumenstrauß in der Ledder Verwaltung begrüßt. Der 65-jährige Recker freut sich auf seine neue Aufgabe: „Die Ledder Werkstätten kenne ich ja schon seit meiner Jugend, weil ich dieser Region sehr verbunden bin!“
35 Jahre hat Wilfried Koopmann in der Diakonie gearbeitet, zuletzt als Kaufmännischer Vorstand und seit 2020 auch Vorstandsvorsitzender der Evangelischen Perthes Stiftung e.V., einem westfalenweit bekannten und renommierten Träger der stationären Altenhilfe und Eingliederungshilfe mit über 4000 Mitarbeiter:innen und Sitz in Münster. In der Region gehört zum Beispiel das Matthias-Claudius-Haus in Tecklenburg zum Perthes-Werk. Im Januar hatte Wilfried Koopmanns Ruhestand begonnen; am 21. Juni berief ihn unser Aufsichtsrat offiziell ins Amt.
Der gebürtige Recker, gelernte Industriekaufmann, Bilanzbuchhalter und sehr diakonieerfahrene Diplom-Betriebswirt bekam einen Jahresvertrag und wird die Ledder Werkstätten gGmbH und die Reha GmbH für Sozialpsychiatrie als Tochterunternehmen auf jeden Fall bis Juni 2025 leiten. Die LeWe-Betriebsstätten und -Wohneinrichtungen möchte Wilfried Koopmann gerne persönlich kennenlernen und auch dauerhaft präsent in der Einrichtung sein. Beim ersten Rundgang durch die Ledder Verwaltung und Betriebsstätte lernte gleich viele Mitarbeiter:innen und natürlich auch Beschäftigte persönlich kennen.
Ledder Werkstätten gGmbH
Ledder Dorfstraße 65
49545 Tecklenburg-Ledde
Kernarbeitszeiten
montags bis donnerstags:
7.30 Uhr – 16 Uhr
freitags:
7.30 Uhr – 15 Uhr
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Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.