Inzwischen regelmäßig neue Ausstellungen regionaler Künstler:innen bietet unser Café Famano in Lengerich an. Aktuell zeigt Doris Eppert Hoffmann (im Bild links) dort Blumen, Landschaften, Stillleben und Porträts. 24 schöne, hochwertig gerahmte Aquarelle hängen an den Wänden, während unsere Kund:innen ihre Spezialitätenkaffees genießen. Bis Mitte April zeigt die Ibbenbürenerin ihre Arbeiten an der Münsterstraße und freut sich über das tolle Ambiente. Die Aquarelltechnik, die stets filigran und transparent bleibt und dabei immer wieder neue Unikate entstehen lässt, ist eindeutig das Steckenpferd der Malerin.
Seit Jahrzehnten mache sie Kunst, gebe seit über 20 Jahren Kurse beim Kolping-Bildungswerk in Saerbeck und möge einfach schöne Dinge, wie sie erzählt. Dabei kommt sie dann auf die stilvoll dekorierten Schaufenster von Uhren Eickhold zu sprechen, die beinahe gegenüber immer wieder Passanten zum Stehenbleiben animieren. Weil sie selbst beruflich aus der Uhrenbranche komme, habe sie einfach mal bei Inhaberin Doris Stenner gefragt und direkt eine Einladung zum Ausstellen bekommen. So kann man nun in unserem Café Famano, aber auch im Uhrenladen gegenüber Arbeiten von Doris Eppert Hoffmann sehen.
Unser Café Famano in Ibbenbüren lädt ebenfalls zum Kunst schauen ein: Ute Brinkmann zeigt dort meist großformatige Ölmalereien ihrer 2022 verstorbenen Schwester Anke Tech. Sie habe gern und viel gemalt, sowohl gegenständlich als auch abstrakt. Gegen eine Spende für die Ledder Werkstätten bietet sie nun die Werke an.
Wer Interesse daran hat, in einem unserer Cafés auszustellen, kann sich bei unserem zuständigen Bereichsleiter Björn Hippel (0151 16317219) melden.


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Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.
Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.