Februar 18, 2026

In neun Jahren vom "Bufdi" zum Industriemeister

In neun Jahren vom „Bufdi“ zum Industriemeister – das kommt auch nicht alle Tage vor. Arne Westphal blickt auf diesen bemerkenswerten beruflichen Werdegang. 2017 kam der heute 30-jährige Mettinger aus der Höheren Handelsschule, mit dem Fachabi in der Tasche, zu uns. Der Bundesfreiwilligendienst sollte es sein; das hatten ihm auch Freunde empfohlen – ein Jahr der beruflichen Orientierung, der praktischen Erfahrung und des sozialen Engagements.

Arne Westphal startete in unserer Betriebsstätte Schnieders (Ibbenbüren) und hatte erstmals und täglich Kontakt zu Menschen mit psychischer Behinderung. Durch Vertretungen und Aushilfen lernte er weitere Betriebsstätten kennen. Das Freiwillige Jahr neigte sich dem Ende zu, als unsere Kollegen ihm rieten, doch eine Lehre als Elektroniker in der eigenen Haustechnik zu machen.

Er bewarb sich, bekam die Ausbildungsstelle und fuhr nun erstmals mit Menschen mit Behinderung auf die Baustellen. „Das war neu für mich und echt spannend zu erleben, wie das funktionieren kann“, erinnert er sich. Nach dreieinhalb Jahren Lehrzeit, nun mit viel handwerklichem Fachwissen, ging er Ende 2021 zurück zu Schnieders, wo unsere Elektrospezialisten mit unterschiedlichen psychischen Behinderungen teils komplizierte elektrische Bauteile für Auftraggeber aus der Industrie herstellen.

Die Arbeit mit den Menschen gefiel ihm, und auch fachlich ging es weiter voran: Ende Januar hat Arne Westphal seine Prüfung bei der IHK Münster zum Industriemeister für Elektrotechnik abgelegt. In Ibbenbüren betreut er seit Jahren auch unser Elektroprüfer-Team. Das sind die Fachleute, die in viele Betriebe im Tecklenburger Land fahren und „alles mit Stecker“ auf Sicherheit prüfen. Arne Westphal kümmert sich um Kundenakquise, die Qualifizierung der Beschäftigten und die Organisation der Teams.

Bald beginnt für ihn der nächste berufliche Abschnitt: Im Sommer wollen wir aus dem E-Prüfer-Team heraus ein Inklusionsunternehmen gründen, übertragen also die Prüftätigkeiten in den allgemeinen Arbeitsmarkt: Menschen mit Behinderung werden zu normalen Arbeitnehmern.

Unter seinen E-Prüfern sieht er aktuell drei, die diese Anforderungen erfüllen können und wollen. Das Inklusionsunternehmen wird Menschen mit und ohne Behinderung beschäftigen, die Kollegen und gleichgestellte Arbeitnehmer sind. Arne Westphal ist dann derjenige, der sein Wissen vermittelt, der schult, sich um die Kunden, zu denen auch Kommunen wie Hörstel und Lengerich zählen, kümmert und Dienstpläne organisiert. „Ein spannender Prozess“, findet er, zumal er auch die Ausbildereignungsprüfung absolviert hat. Er sieht „enormes Potenzial bei den Leuten, das wir mit unserer Fachlichkeit wecken können. Der Wissenstransfer, das Abholen der Menschen und zu sehen, wie sie sich weiterentwickeln, macht einfach Spaß!“

„Das ist sicherlich ein Musterweg für einen jungen Menschen und zeigt, welche Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten Sozialunternehmen wie wir anbieten können“, sagt Andreas Laumann-Rojer aus unserer Unternehmensleitung, der auch auf die Ausbildungsangebote im sozialen Bereich hinweist. Gemeinsam mit Markus Aulkemeier (Geschäftsbereichsleitung Werkstatt) hat er dem gerade auch noch frisch gebackenen Familienvater persönlich mit einem Blumenstrauß gratuliert.

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Tag der offenen Tür am 27. SEptember

Unser Berufsbildungsbereich lädt ein

Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung. 

Hinweisgeberportal

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.

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