Zu einer spannenden Premiere lädt unser Betreutes Wohnen am Dienstag, 11. Juli, ein: „Stopp! Nicht mit mir!“ heißt der Selbstbehauptungskurs für Frauen, den unsere BeWo-Geschäftsbereichsleitung Jana Bastert und ihr Team zum ersten Mal anbieten. Alle Frauen sind willkommen, ob mit oder ohne Behinderung. Gemeinsam und inklusiv wollen sie in unserer Therapiehalle in Ledde (Ledder Dorfstraße 65) ein gesundes Selbstbewusstsein auch für heikle Situationen entwickeln.
Dafür hat unser BeWo eine echte Fachfrau gewinnen können: Die Leistungssportlerin und erfahrene Selbstverteidigungstrainerin Irina Arends vom Sportverein Stella Bevergern steht für diesen Nachmittag zur Verfügung und wird die Teilnehmerinnen mit auf den Weg nehmen. Gemeinsam lernen sie, wie man sich gegen Grenzüberschreitungen, Drohungen und körperliche Gewalt effektiv wehren kann. Dabei geht es weniger um Kampfsporttechnik, als vielmehr um ein gesundes Selbstbewusstsein und sicheres Auftreten in solchen Situationen.
Der Kurs beginnt um 16.30 Uhr in der Ledder Halle. Mitzubringen sind bequeme Kleidung, die Teilnahme ist kostenlos. Anmelden kann man sich bei Jana Bastert (Telefon 05451 5419512) oder Britta Hopfeld (Telefon 05451 541950).
Einen weiteren Kurs in Selbstbehauptung bieten die beiden Frauenbeauftragten unserer Beschäftigten, Rolla Saleh und Bianka Holtmann, am 18. und 19. Juli intern für Frauen mit Behinderung an. Dazu haben sie die entsprechend ausgebildete Frauenbeauftragte einer Einrichtung in Coesfeld gewinnen können.
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Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.