Berufliche Inklusion – bei uns in der Werkstatt und im normalen Betrieb

Wir geben jedem Menschen mit Behinderung den nötigen Rahmen, seine eigenen Interessen und Fähigkeiten zu entfalten und auf dieser Basis den ganz persönlichen beruflichen Weg gestalten zu können. Dazu gehören die qualifizierte Bildung zu Beginn im Abschnitt der Beruflichen Bildung, aber auch auf den weiteren Stationen, in unseren Betriebsstätten oder an der Schnittstelle zum Allgemeinen Arbeitsmarkt. Wir halten Angebote in arbeitsmarktnahen Feldern wie Dienstleistung und Service vor, unterstützen unsere Beschäftigten aber genauso auf sogenannten Außenarbeitsplätzen und bei Übergängen auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt.

Mann mit Behinderung mixt Zutaten zusammen in Küche
junger Mann bohrt in Holzplatten

Berufsleben

Die Tür ist immer offen – gute Perspektiven!

Die Ledder Werkstätten bieten qualifizierte Tätigkeiten mit Bezügen zu Berufsfeldern und -branchen des Allgemeinen Arbeitsmarktes an. Damit einher geht eine enge sozialräumliche Vernetzung, beispielsweise in unseren Famano-Cafés oder unserem Lebensmittelgeschäft „LebensMittelpunkt“. Berufliche Teilhabe auf andere Weise erfahren Beschäftigte in unseren Außenarbeitsgruppen, etwa im Grünen Bereich. Diese Teams sind an wechselnden Standorten tätig und erledigen Pflegearbeiten für Kommunen, sind also ebenfalls in Sozialräumen unterwegs.

In Betrieben des Allgemeinen Arbeitsmarktes unterhalten wir eine Vielzahl an unterschiedlichen Außenarbeitsplätzen: Dort sind Beschäftigte Teil eines Firmenteams, behalten aber dauerhaft oder auch befristet ihren Schutzstatus als Werkstattbeschäftigter. Enge Begleitung, Hilfe bei Problemen und regelmäßige Kontakte schaffen Vertrauen und ermöglichen Entwicklungen.

Bei geeigneten Personen fördern wir Übergänge auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt, wenn der Wunsch dazu besteht. Dabei begleiten wir die Person von einem mehrwöchigen Betriebspraktikum bis zur langfristigen Anstellung in einem Unternehmen, etwa im Rahmen des geförderten „Budgets für Arbeit“.

Unsere Dienstleistungen

Unser Fachdienst für Berufliche Inklusion unterstützt Sie auf Ihrem Weg

Dirk Wittkamp, Jens Brinkmann und Malin Mohrmann bilden unseren Fachdienst für Berufliche Inklusion (FBI), der sich um alles auf Ihrem Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt kümmert: die Aquise von Außenarbeitsplätzen, individuelle Job-Coachings (also Ihre Anleitung und Einarbeitung am betrieblichen Arbeitsplatz in der Startphase), regelmäßige Gespräche, die Verträge mit den Betrieben, Klärung und Einüben des Arbeitsweges, wo es nötig ist, und nicht zuletzt Ihre ausführliche Beratung zu den finanziellen Auswirkungen der Veränderung. Denn es geht auch um solche Fragen: Gebe ich meinen sicheren Arbeitsplatz auf? Was passiert, wenn es etwas schief geht? Was geschieht mit meinen bereits erworbenen Rentenansprüchen? Wird meine Grundsicherung gekürzt? In all diesen Fragen bietet unser Fachdienst für Berufliche Inklusion eine lückenlose Beratung an. Sind alle Fragen geklärt, schließen wir entsprechende Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, sodass Sie gut abgesichert in Ihr neues Beschäftigungsverhältnis starten können.

Betriebliches Praktikum: Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Beschäftigte wenden sich an unseren Fachdienst für berufliche Inklusion (FBI). Der FBI sucht in Absprache mit der Person (berufliche Ziele, persönliche Fähigkeiten) einen Platz, der zunächst probeweise besetzt wird. Das spätere Praktikum kann auch stunden- oder tageweise und die übrige Arbeitszeit am Werkstattplatz geleistet werden. Die Person bleibt als Beschäftigter bei der Einrichtung angestellt und bezieht das gleiche Entgelt. Ansprüche auf Grundsicherung, Kindergeld, Ausbildungsgeld etc. bleiben erhalten, ebenso der Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente nach 20 Jahren Werkstatttätigkeit. Mit dem Betrieb wird ein Kooperationsvertrag geschlossen, der gegenseitige Rechte und Pflichten enthält. Der FBI steht auch dem Betrieb für Fragen zur Seite, kümmert sich um Beförderung, Verpflegung oder Termine und kann das Praktikum bei Problemen beenden.

Außenarbeitsplatz: Haben Betrieb und Teilnehmer gute Erfahrungen miteinander gesammelt, kann ein Außenarbeitsplatz entstehen. Der Beschäftigte arbeitet dauerhaft in Teil- oder Vollzeit im Betrieb und erledigt Arbeiten, die ihm sein betrieblicher Ansprechpartner aufträgt. Mindestens jährlich wird im Gespräch geprüft, ob der Wechsel in ein Arbeitsverhältnis (Budget für Arbeit) möglich ist. Die Person bleibt Beschäftigter und kann zurückkehren. Betrieb und Teilnehmer werden regelmäßig, in Krisensituationen intensiv, von unserem FBI begleitet. Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bleibt erhalten. Optimalerweise kommt es nach einiger Zeit zur Einstellung, doch auch ein dauerhafter Außenarbeitsplatz ist möglich. Der Beschäftigte bezieht Entgelt weiter über die Werkstatt; eine angemessene zusätzliche Vergütung kann frei verhandelt werden.

Budget für Arbeit: Funktioniert der Außenarbeitsplatz für beide Seiten langfristig, kann es zur Festanstellung im Betrieb kommen. Menschen mit Behinderungen genießen in der Werkstatt einen besonderen Schutz, der dann wegfiele. Deshalb hat der Gesetzgeber das Budget für Arbeit installiert, das einige Risiken (Minderleistung, Absicherung bei Kündigung) abfedert. Im Budget für Arbeit endet das Beschäftigtenverhältnis mit der Werkstatt, das Rückkehrrecht bleibt erhalten. Die Begleitung am Arbeitsplatz leistet nun – mit geringerem Umfang – der LWL-Integrationsfachdienst. Zum Arbeitsvertrag gehört die Entlohnung durchs Unternehmen, die den Mindestlohn nicht unterschreiten darf. Der Lohn wird auf die Grundsicherung angerechnet, die damit gekürzt wird oder entfällt. Auch der Anspruch auf die Erwerbminderungsrente entfällt mit Einstellung. Das kann Einbußen bedeuten, weil sich die Erwerbsminderungsrente am durchschnittlichen Rentenniveau bemisst, die Einzahlungen in die Rentenversicherung aber am meist geringen Einkommen.

Dirk Wittkamp
Fachdienst für berufliche Inklusion

M +49 151 16322227
mailto:d.wittkamp@ledderwerkstaetten.de

Jens Brinkmann
Fachdienst für berufliche Inklusion

M +49 171 3800877
mailto:j.brinkmann@ledderwerkstaetten.de

Malin Mohrmann
Fachdienst für berufliche Inklusion

M +49 17617201097
mailto:m.mohrmann@ledderwerkstaetten.de

Kontakt

Helfen Sie uns und anderen auf dem Weg in eine menschlichere Zukunft.

Ansprech­partner

Bei Fragen zum Thema Außenarbeit oder Übergänge auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt kontaktieren Sie uns gerne. 

Kornelia Eschhaus
Geschäftsbereichsleitung Berufliche Bildung

T +49 5485 9099950
M +49 1761 7201047
F +49 5485 9099959

k.eschhaus@ledderwerkstaetten.de

Vielen Dank für ihre Anfrage. 

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.

Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten

Tag der BEgegnung am 26. Mai

"Mensch, wir zeigen´s euch!"

„Mensch, wir zeigen´s euch“: Unser bewährtes Motto ist Programm beim „Tag der Begegnung“ 2024 am Sonntag, 26. Mai. Von 10 bis 18 Uhr stellen Menschen mit Behinderung ihre Arbeit in der Werkstatt und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die Vielfalt unserer Wohnangebote und noch einiges mehr vor. Schauen Sie ihnen über die Schulter, lassen Sie sich von unseren Mitarbeiter:innen informieren. Oder genießen Sie einfach unser kleines Bühnenprogramm.

Hinweisgeberportal

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Hier finden Sie unser Meldeportal

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