Die Ledder Werkstätten habe eine mehr als 50-jährige Tradition. Viele Beschäftigte und Bewohner:innen früherer Jahrzehnte sind längst im Ruhestand. Mit dem Ausscheiden aus ihrem Arbeitsleben verlieren viele Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, einen wichtigen Lebensinhalt, auf jeden Fall aber ihre gewohnte Struktur, in die sie über Jahrzehnte eingebunden waren. Gleichzeitig verfügt man plötzlich über viel freie Zeit für eigene Interessen. Auch an dieser Schnittstelle sind unsere Individuellen Dienste da, assistieren den Senior:innen bei diesem Schritt und laden sie ein, ihre neue Lebensphase selbstbestimmt zu gestalten.
Übergänge vom Arbeitsleben in den Ruhestand begleiten wir gut und das beginnt schon lange vor der eigentlichen Berentung. Das kann eine Verkürzung der Arbeitszeit einschließlich längerer Pausen sein. Arbeitsinhalte können individuell neu angepasst werden. Eigene Gruppen für älter werdende Beschäftigte gestalten in guter Gemeinschaft den gleitenden, nicht so abrupten Abschied aus dem Arbeitsleben.
Älter werdende Menschen mit Behinderung, die unsere Wohnangebote nutzen, haben veränderte Pflegebedarfe, brauchen vielleicht nach und nach mehr Assistenz in ihrem privaten Alltag. Dafür sind wir in unseren stationären Wohneinrichtungen dank medizinischem und pädagogischem Fachpersonal sowie barrierefreier, behinderungsgerechter Wohnraumgestaltung gut aufgestellt.
In ihrem neuen Lebensabschnitt begleiten wir Senior:innen zum Beispiel in unserem Alten Pfarrhaus, wo wir eine abwechslungsreiche Tagesstruktur anbieten. Die Angebote unseres Freizeit-, Sport- und Kulturvereins und gesundheitsfördernde Angebote wie unsere Physiotherapiepraxis stehen natürlich auch allen älteren Menschen zur Verfügung.
Bei Fragen rund ums Thema Rentenalter kontaktieren Sie uns gerne.
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Ledder Werkstätten gGmbH
Ledder Dorfstraße 65
49545 Tecklenburg-Ledde
Kernarbeitszeiten
montags bis donnerstags:
7.30 Uhr – 16 Uhr
freitags:
7.30 Uhr – 15 Uhr
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Unser Berufsbildungsbereich am Ruthemeiers Esch 2 in Ladbergen lädt am Freitag, 20. Oktober, zum Nachmittag der offenen Tür ein. Von 15 bis 18 Uhr stellen sich unsere Bildungsbegleiter:innen vor. Der Fachdienst berufliche Inklusion informiert über die vielfältigen Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Und wir zeigen Ihnen unsere Angebote für schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.