Juni 27, 2025

kfd Saerbeck unterstützt unsere Arbeit: Spende für neue Nestschaukel

Die Katholische Frauengemeinschaft (kfd) Saerbeck unterstützt unsere Arbeit vor Ort: 400 Euro haben Magdalene Remke, Anne Möller und Annette Pöhler am 25. Juni in die Betriebsstätte an der Industriestraße gebracht. Der Erlös stammt aus ihrem Waffel-Café, das die Frauen an jedem ersten Freitag im Monat im St. Georg-Pfarrheim veranstalten. Weitere 1200 Euro bekommt Schwester Imelda für das Hospiz-Lebenshaus in Münster-Handorf, das die kfd schon lange fördert.

Unsere Einrichtung haben die Frauen erstmals bedacht und ließen sich bei ihrem Besuch die großzügig und durchgehend barrierefrei gestaltete Betriebsstätte von unserer Mitarbeiterin Anne Grüter zeigen. Aktuell 80 Menschen mit Behinderung leisten dort eine Vielzahl für sie angepasster Verpackungs- und Montagearbeiten. 24 dieser 80 Personen begleiten wir im Arbeitsbereich für schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen im hinteren Bereich.

Von dort aus schauten unsere Gäste in den Gartenbereich hinter dem Flachbau, wo bald unter anderem mit dieser Spende eine stabile Nestschaukel für die Beschäftigten angeschafft werden soll.

Vielen Dank für ihre Anfrage. 

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.

Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten

Tag der offenen Tür am 27. SEptember

Unser Berufsbildungsbereich lädt ein

Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung. 

Hinweisgeberportal

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Hier finden Sie unser Meldeportal

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