Schöne Unterstützung für unsere Betriebsstätte Saerbeck: 2500 Euro hat die Plattdeutsche Theatergruppe der katholischen Landjugend (KLJB) am 19. September gespendet. Das Geld legen wir für eine Schaukelanlage mit Nestschaukel (unser Foto unten zeigt eine Nestschaukel) zurück, die im Gartenbereich hinter dem Gebäude aufgestellt werden sollen. Gemeinsam mit den Beschäftigten Philipp Roos, Enola Lange, Nicole Bühner, Simon Lodde und Sharon Venker hat unser Bereichsleiter Joerg Wiermann die Spende entgegengenommen.
Jahr für Jahr sechs Vorstellungen gibt die Theatergruppe in der Saerbecker Bürgerscheune, die alle Dialoge „up Platt“ einstudiert. Weil stets alle Termine ausverkauft sind und jeweils rund 200 Gäste zuschauen, hat das insgesamt 15-köpfige Ensemble einiges an Einnahmen. Davon würden die Kosten für die Produktion bezahlt, aber der Großteil gehe in wechselnde Spendenprojekte im eigenen Ort, berichteten die jungen Leute beim Besuch.
Über unsere Mitarbeiterin und Fachkraft Anne Grüter, die selbst lange mitgespielt hat, kamen die Laiendarsteller dieses Mal auf die Ledder Werkstätten, die seit fast 20 Jahren eine Betriebsstätte an der Industriestraße haben. Vor einigen Monaten hatte uns die Gruppe bereits eine hochwertige hölzerne Indoor-Kegelbahn aus der ehemaligen Saerbecker Tagespflege Haus Buck gespendet.
Vielen Dank für ihre Anfrage.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.
Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten
Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.