Der Fachdienst Teilhabe berät Menschen mit Behinderung.
Wir beraten zum Thema Wohnen in der eigenen Wohnung.
Wir beraten zum Thema Wohnen in der Gemeinschaft.
Wir beraten zum Thema Tagesstrukturangebote für Menschen mit Behinderung, die nicht mehr arbeiten und in Rente sind.
Schicken Sie das Kontaktformular an den Fachdienst Teilhabe für eine Beratung.
Der Fachdienst Teilhabe meldet sich dann bei Ihnen.
Gemeinsam vereinbaren wir einen Termin für die Beratung.
Hallo liebe Mitarbeiter:innen im Fachdienst Teilhabe
s.dierkes@ledderwerkstaetten.de
Holsterkampstraße 1
49477 Ibbenbüren
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne.
r.nigbur@ledderwerkstaetten.de
Holsterkampstraße 1
49477 Ibbenbüren
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Vielen Dank für ihre Anfrage.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.
Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.