Unser Werkstattrat hat sich Arbeitsangebote in den Arbeitsbereichen für schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen angeschaut und sich von Leitungskräften und Mitarbeiter:innen Abläufe erklären lassen. Das 15-köpfige Gremium vertritt mehr als 1200 Beschäftigte und etwa 100 Maßnahmeteilnehmer:innen aus dem Berufsbildungsbereich. Die Informationstour hat einen konkreten Hintergrund: Der Kassler Verlag 53 Grad Nord hat die Initiative „Gute Arbeit – Für eine Erweiterung des Werkstattangebots an Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf und starken motorischen Einschränkungen“ gestartet und sammelt aktuell gute Beispiele für diese Arbeitsangebote. Unser Werkstattrat beteiligt sich und berichtet von seinem Projekt:
„Nur in Nordrhein-Westfalen können Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf überhaupt in die Werkstatt gehen. In anderen Bundesländern müssen diese Personen in Tagesstätten und dürfen nicht arbeiten. Wir als Werkstattrat möchten, dass sich dies ändert. Auch Personen, die viel Hilfe brauchen, sollen überall in eine Werkstatt gehen können. Deshalb beteiligen wir uns an der Initiative, die Beispiele sammelt, wie dies gut funktionieren kann.
Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf nehmen in NRW ganz selbstverständlich am Arbeitsleben in der WfbM teil. Das passiert in den anderen 15 Bundesländern leider noch nicht. Wir setzen uns schon sehr lange dafür ein, dass sich die anderen Bundesländer ein Beispiel nehmen. Arbeit ist für alle Menschen – ob mit oder ohne Behinderung – wichtig. Sie stärkt das Selbstwertgefühl, gibt eine Tagesstruktur und sichert die gesellschaftliche Teilhabe am Leben.
Bei uns den Ledder Werkstätten gibt es viele Beispiele dafür, wie Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf an Arbeit teilhaben können. Die Grundlage dafür ist, dass die Arbeiten auf die Beschäftigten und ihre Fähigkeiten zugeschnitten werden. Das gelingt zum Beispiel dadurch, dass Arbeitsangebote in kleine Teilschritte aufgeteilt werden.
Ein Beispiel ist die k-lumet-Produktion: Der k-lumet ist ein Kaminanzünder, der nachhaltig aus recyceltem Material hergestellt wird. Die Herstellung umfasst etwa 30 kleine Arbeitsschritte, bis das ganze Produkt fertig ist. Mitarbeiter:innen haben verschiedene Vorrichtungen gebaut, die auf diese Arbeitsschritte und die unterschiedlichen Fähigkeiten der Beschäftigten zugeschnitten sind. So arbeiten Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf an einem Produkt mit, das seit vielen Jahren deutschlandweit verkauft wird.
Eine weitere Möglichkeit, damit Beschäftigte mit hohem Unterstützungsbedarf an Arbeit teilhaben können, besteht darin, ihre Interessen und Alltagstätigkeiten in den Arbeitsprozess einzubinden. Zum Bespiel interessiert sich ein Beschäftigter für Autos. Mitarbeiter:innen haben also einen Prototyp entwickelt, der das Oiginalcockpit eines Autos nachbildet. Das Lenkrad ist leicht und spielerisch zu drehen und löst dabei einen Arbeitsschritt aus, der ein Kabel durchschneidet oder ein Schraubetütchen verschweißt.
Ein weiteres Beispiel sind sogenannte Buzzer: Die großen, roten Taster können maschinenunterstützte Arbeitsprozesse, zum Bespiel einen Schredder, auslösen. Auch Menschen mit starken körperlichen Einschränkungen können auf diese Weise eine Maschine bedienen.
Dies sind nur einige Beispiele für Arbeitsangebote für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in unseren Ledder Werkstätten. Wir als Werkstattrat würden uns freuen, wenn sich andere Einrichtungen durch diese Beispiele angesprochen fühlen. Unsere Praxisbeispiele haben wir für die Plattform „Gute Arbeit“ des Verlags 53 Grad Nord zur Verfügung gestellt.“
Ledder Werkstätten gGmbH
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49545 Tecklenburg-Ledde
Kernarbeitszeiten
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freitags:
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Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.