Februar 26, 2026

Wie funktioniert so ein Café? IVZ-Redakteurin Linda Braunschweig zu Gast

Wie funktioniert eigentlich ein Café, wo Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam arbeiten? Wer hat hier welche Aufgaben? Was können einzelne Beschäftigte leisten und was auch nicht? Wie ist ihre Arbeitsbelastung an einem Tag, wenn alle Tische fürs Frühstück gebucht sind? Und geht der Weg für einige von dort auch weiter, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt? Eine ganze Menge Fragen im Gepäck hatte Linda Braunschweig am 24. Februar, als sie unser Café Famano in Ibbenbüren besuchte.

Gute zwei Stunden Zeit brachte die Redakteurin der Ibbenbürener Volkszeitung mit, um ihre Fragen loszuwerden und zuzuschauen: Kurz nach 8.30 Uhr bestellten die ersten Gäste ihren Kaffee; ein gute halbe Stunde später waren alle (vorbestellten) Tische besetzt.

Hochbetrieb in der Küche und vorne, im Service und an der Kasse: Die Redakteurin hat alles ruhig und unaufgeregt begleitet und fotografiert. Unsere Beschäftigten Celine Ellguth, Stephan Zarske, Peter Miltrup, Jana Klose, Franziska Pauliks, Chantal Koblitz, Mareike Heinel, Daniel Heese, Tino Behnke und Anja Hinkeldein standen für Interviews zur Verfügung und erklärten ihre Aufgaben an so einem ganz normalen Café-Vormittag. Auskunft gaben natürlich auch unsere Fachkraft Andrea Höglsperger und Björn Hippel (Bereichsleitung Café und Läden).

Die Journalistin erfuhr etwas über das ausgeklügelte Bestellsystem, das auch Beschäftigten ohne Schreib- und Lesefähigkeit die Arbeit im Service ermöglicht. Immer weniger Fertigprodukte für die vielfältig angebotenen Speisen waren ein Thema. Am 24. Februar gab es zur Mittagszeit zum Beispiel selbst gekochten Grünkohl. Die wunderbaren Torten, Obstkuchen und Muffins aus der neuen Produktionsküche unserer Famano-Kaffeemanufaktur an der Marktstraße waren natürlich auch ein Fotomotiv.

Wie die IVZ-Redakteurin unser Café Famano erlebt hat

Vielen Dank für ihre Anfrage. 

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.

Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten

Hinweisgeberportal

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Hier finden Sie unser Meldeportal