Oktober 31, 2025

Zwischenprüfung mit "Gut": Samantha Müller meistert ihre Ausbildung zur Verkäuferin

Samantha Müller ist gerade total stolz und einfach nur happy: Sie hat ihre Zwischenprüfung zur Verkäuferin bestanden. Mit 81 von 100 möglichen Punkten und damit der Gesamtnote „Gut“. Die verlängerte Zeit, die ihr als Frau mit Behinderung zum Nachteilsausgleich zustünde, brauchte sie gar nicht. Die 45 Fragen hatte sie schon beantwortet, bevor die reguläre Zeitvorgabe für ihre Klasse verstrichen war. Sie habe aber auch eine ganze Menge dafür getan. Das erzählt die 28-jährige Ladbergerin in unserem „LebensMittelpunkt“ (LMP), denn das ist ihr Ausbildungsbetrieb.

Von der Förderschule für geistige Entwicklung in der Widum in Lengerich kam Samantha 2016 in unseren Berufsbildungsbereich und gut zwei Jahre später – zunächst als Praktikantin – zum LMP, ihrem Wunsch-Arbeitsbereich. Sie blieb. Was dann geschah, war so etwas wie ein Musterbeispiel an beruflicher Inklusion mit vielen Beteiligten. Ausbilder und Bereichsleiter Björn Hippel berichtet von Samanthas Weg:

Alles habe nach der Beruflichen Bildung mit dem Praktikum 2018 begonnen. In den nächsten sechs Jahren habe Samantha in Leeden nach und nach alle Tätigkeiten des Dienstleistungsangebotes erlernt, bald die Kasse gemacht, ebenso die Kontrolle der Mindesthaltbarkeitsdaten. Im Fahrdienst, also der Belieferung unserer Wohneinrichtungen, war sie dank Führerschein unterwegs und bekam viel Spaß daran, mit Kunden umzugehen und sie gut zu beraten. Unsere Förderangebote wie das Projekt „Bestückung der Obst- und Gemüsetheke“ oder zahlreiche Lerneinheiten zu Hygiene oder Arbeitssicherheit kamen hinzu.

Im August vergangenen Jahres ging sie den nächsten großen Schritt: Ausbildungsstart zur Verkäuferin, was auch für unseren LMP eine Premiere war. Den Ausbildungsplatz hatte unser hauseigener Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) intern ausgeschrieben und Samantha organisatorisch begleitet. Björn Hippel ist als Ausbilder bei der IHK eingetragen und begleitete sie nun fachlich durch die zweijährige Lehrzeit. Das Berufskolleg in Ibbenbüren mit seiner schieren Größe war anfangs eine echte Herausforderung, denn Samantha hat eine Lese- und Schreibschwäche, die manche Fächer für sie schwierig macht.

Also suchte Björn Hippel weitere Hilfen und fand sie beim Integrationsfachdienst des LWL-Inklusionsamtes, weil Samantha ins geförderte Budget für Arbeit wechselte, und beim Verein „Lernen fördern“: Seit einem Jahr bekommt die angehende Verkäuferin dort sogenannten Stützunterricht und außerdem eine Schulbegleitung.

Von der Beschäftigten zur Arbeitnehmerin: Samantha hat heute den Ladenschlüssel und einen Stempelchip. Ihre Frühschicht beginnt um 6.45 Uhr, sie hat 39 Wochenstunden zu leisten und noch paar Dinge mehr. Hätte sie sich 2018 ernsthaft träumen lassen, einmal so weit zu kommen? „Nein, auf gar keinen Fall“, sagt sie heute. Jetzt, im zweiten Lehrjahr, ist sie viel sicherer, routinierter, beginnt hin und wieder auch morgens ganz allein die Schicht in Leeden.

Im Sommer 2026 wird sie ausgebildete Verkäuferin sein – und dann? „Ein paar Jahre möchte ich noch hier arbeiten“, sagt sie. Dafür gibt es das geförderte Budget für Arbeit. Und dann plane ihre Familie, nach Dänemark auszuwandern. Möglichst grenznah, ohne Sprachprobleme. „Da kann ich dann in einem Supermarkt arbeiten.“

Vielen Dank für ihre Anfrage. 

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.

Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten

Tag der offenen Tür am 27. SEptember

Unser Berufsbildungsbereich lädt ein

Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung. 

Hinweisgeberportal

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

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