Februar 27, 2025

Arbeiten, wann ich es möchte: Neue Arbeitszeitmodelle kommen gut an

Personenzentriertere Arbeitsangebote, arbeiten, wie man es selbst am liebsten möchten: Schon seit der Corona-Zeit bieten wir alternative Arbeitszeitmodelle an. Das begann in unserer Betriebsstätte Kipp (Lengerich), wo man damals Schichtsysteme einführte, um die Anzahl der Beschäftigten zu begrenzen. Was aus der Situation heraus geschah, allen auch in Zeiten der persönlichen Isolation verlässlich Arbeit anzubieten, zeitigte gute Erfahrungen: Dem Wunsch der Beschäftigten mit psychischen Behinderungen nach mehr Flexibilisierung unserer Öffnungszeiten auch in anderen Betriebsstätten kommen wir seit Jahresbeginn nach.

In den Betriebsstätten Kipp, Gausepohl, Zwenger und Schnieders (alle Ibbenbüren) können Beschäftigte ihre Arbeitszeit seit Januar individuell anpassen. Im Zeitrahmen von 6 bis 17 Uhr besteht die Möglichkeit, seine Arbeitszeit zu wählen und in Absprache mit dem Sozialdienst festzulegen. Jeweils zur vollen oder zur halben Stunden kann der Arbeitsbeginn zwischen 6 und 10 Uhr festgelegt werden.

Auch die Arbeitszeitverteilung auf die Wochentage kann variieren, um zum Beispiel wöchentlich wiederkehrende, persönliche Termine wahrnehmen zu können. Die Beschäftigung in Vollzeit bleibt immer das Ziel. Die neu vereinbarte Arbeitszeit wird in einer Anlage zum Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten und kann natürlich verändert werden.

Zwei Monate sind seit der Einführung vergangen. Was sagen die Beschäftigten? „Ich finde das super, dass ich morgens früher anfangen kann und dann nachmittags mehr Zeit für Freunde habe. Ich bin dadurch viel entspannter“, erzählt Christina Aßmus, Beschäftigte bei Zwenger. Ebenfalls bei Zwenger sind Maik Kätzmer (im Foto links) und Jannik Book (rechts). Beide arbeiten, wie Christina, in der Kaldewei-Produktion. „Etwas schaffen“ in der Packstraße macht ihnen Spaß.

Maik Kätzmer kommt aus dem Straßenbau und ist frühes Aufstehen gewöhnt. Um 4 Uhr sei er verlässlich wach, mache seinen Haushalt und warte dann auf den Pflegedienst. Dann gehe es in zehn Minuten mit dem Rad zu Zwenger und um 6.30 Uhr los. Früher habe er oft um 5.30 Uhr eingestempelt, berichtet Jannik Book aus seiner Zeit in der Krankenpflege. Nun starte er um 7 Uhr und habe um 14 Uhr frei. Beide genießen ihre freien Nachmittage und kommen bestens mit ihrer neuen Arbeitszeit zurecht. Inzwischen zehn Beschäftigte (von 75 Personen) nutzen das Angebot bei Zwenger, früher zu beginnen.

In der Betriebsstätte Gausepohl sind es aktuell sechs Nutzer. Menschen, die gerne früh aufstehen, aber auch weitere Gründe für einen frühen Arbeitsbeginn nennen: Die Linienbusse seien total überfüllt mit Schülern, haben sie Bereichsleiter Peter Bosse berichtet. Das sei ein echtes Problem und löse sich durch die neuen Zeiten auf. Die Frühschicht reicht hier von 7 bis 15 Uhr; späte Starter gibt es hier noch nicht.

Bei Kipp ist das Zeitmodell etwas anders organisiert: Um 6, 8 oder 10 Uhr können Beschäftigte in Lengerich starten und entsprechend bis 13, 15 oder 17 Uhr arbeiten. Auch hier, berichtet Peter Bosse, würden die meisten früh beginnen, weil sie es aus ihrer früheren Arbeit so gewohnt seien. Das neue Angebot, das Bedürfnissen Einzelner entgegenkommt, hält er nach den ersten zwei Monaten Erfahrung für eine sehr gute Idee.

Individuelle Arbeitszeiten bedingen, dass diese Beschäftigten selbstständig zur Betriebsstätte kommen, aber das tun im Bereich für Menschen mit einer psychischen Behinderung ohnehin viele. Natürlich bedeuten neue Arbeitszeitmodelle auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verschiebungen ihrer Arbeitszeiten. Dienstpläne mit Früh- und Spätschicht stellen sicher, dass die Beschäftigten auch in den Rand-Arbeitszeiten gut betreut und begleitet werden können.

 

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Tag der offenen Tür am 27. SEptember

Unser Berufsbildungsbereich lädt ein

Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung. 

Hinweisgeberportal

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Hier finden Sie unser Meldeportal

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