Januar 18, 2024

Mettinger CDU-Frauen sind beeindruckt vom Wohnangebot der WIM

Seit inzwischen zwölf Jahren sind wir Partner der Wohninitiative Mettingen (WIM). Ein Elternverein tritt dort seit 2012 als Ankermieter auf und hat insgesamt sieben komplett eingerichtete, hochwertige Apartments an Menschen mit ganz unterschiedlichen Hilfebedarfen weitervermietet. Hinzu kommen die Gemeinschaftsräume und eine große Wohnküche. Die WIM kümmert sich an der Burgstraße um die Organisation der Wohnungen, die Ledder Werkstätten sind Leistungserbringer.

Intensiv Betreutes Wohnen (IBW) nennen wir diese Wohnform: ein passendes Angebot für junge Nutzer:innen, die ihre Herkunftsfamilie verlassen möchten, aber auf ihrem Weg der Verselbstständigung noch nicht ganz allein wohnen können. Oder für Personen mit körperlichen Einschränkungen, die punktuell Assistenz brauchen, jedoch mit vielen Dingen ihres Alltags gut zurechtkommen. Oder auch für Nutzer:innen mit nachlassenden Fähigkeiten, die ihre eigene Wohnung, ihr Apartment, wünschen und behalten möchten.

Das alles erklärte Christopher Nixdorf am 16. Januar fünf Mitgliedern der Orts-Union Mettingen. Die Partei ist unter dem Motto „Die CDU fragt nach“ unterwegs in ihrer Gemeinde und schaut sich zum Beispiel auch Wohnangebote für Menschen mit Behinderung persönlich an. Unser Bereichsleiter berichtete den Gästen, dass jetzt auch – dank mehr Fachpersonal – Assistenzleistungen zur Erreichung persönlich definierter Ziele angeboten werden könnten. Also beispielsweise ein Busfahrtraining, Unterstützung beim selbstständigen Kochen oder Lerneinheiten für haushaltliche Tätigkeiten.

Die Gäste zeigten sich beeindruckt von der Güte und barrierefreien Ausstattung der Wohnräume und betonten, dass man die WIM gar nicht so wahrnehme im Ort. Genau das sei ein Ziel von Inklusion, so unser Bereichsleiter. Die Nutzer:innen bewegten sich im Ort wie alle anderen Mettinger:innen auch. Trotzdem gebe es Hindernisse im Alltag, wie die Gäste erfuhren. Zum Beispiel im Öffentlichen Personennahverkehr, den es abends und an Wochenenden nicht gibt. Der günstige Taxibus, auf den die CDU-Frauen hinwiesen, verkehrt nur innerorts.

Rollstuhlfahrer Dennis Kuhl wies auf das zwar schöne, aber für ihn ungeeignete Kopfsteinpflaster im Ortskern hin. Er vermisst außerdem dort eine Rampe am Wasserrad. Dass die Post seit langem fehlt und auch aus dem noch im Herbst geplanten Standort wohl nichts wird, behindert auch die Nutzer:innen der WIM, die ihre Pakete aber ebenso an der Packstation abholen. Die Gäste wiesen aufs monatliche, sehr günstige Kinoangebot im Schultenhof hin. Ob denn ehrenamtliche Mitarbeit bei der WIM gefragt sei, wollten die Frauen wissen. Dafür stehe der LeWe-Klub, der Freizeit-, Sport- und Kulturangebote für Menschen mit und ohne Behinderung organisiere, zur Verfügung, so Christopher Nixdorf.

Die Christdemokratinnen versprachen zum Abschluss, die benannten Probleme mit in ihre politischen Gremien zu nehmen. Als Dankeschön überreichten sie einen Gutschein für die Café-Bäckerei im Erdgeschoss. Dort sind die sieben Nutzer:innen als Stammkunden natürlich bestens bekannt.

Vielen Dank für ihre Anfrage. 

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.

Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten

Tag der BEgegnung am 26. Mai

"Mensch, wir zeigen´s euch!"

„Mensch, wir zeigen´s euch“: Unser bewährtes Motto ist Programm beim „Tag der Begegnung“ 2024 am Sonntag, 26. Mai. Von 10 bis 18 Uhr stellen Menschen mit Behinderung ihre Arbeit in der Werkstatt und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die Vielfalt unserer Wohnangebote und noch einiges mehr vor. Schauen Sie ihnen über die Schulter, lassen Sie sich von unseren Mitarbeiter:innen informieren. Oder genießen Sie einfach unser kleines Bühnenprogramm.

Hinweisgeberportal

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Hier finden Sie unser Meldeportal

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