Famano Hausmischung

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  • Rein aus Arabica Bohnen
  • Harmonisches, mildes Aroma
  • Besteht aus 3 Sorten Kaffee
  • Sehr gut verträglich/magenfreundlich
  • Hauskaffee im Famano

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Erleben Sie unsere Kaffee-Spezialitäten!

Menschen mit Behinderung aus den Ledder Werkstätten (Tecklenburg) stellen die ganze Vielfalt unserer Kaffee-Spezialitäten her. Schon seit 2006 begeistern wir Kaffeeliebhaber in unserer Region, aber längst auch weit darüber hinaus. Die hochwertige, fair gehandelte Rohware beziehen wir von unserem Lieferanten im Hamburger Freihafen, „InterAmerican Coffee“. Mit unserem hauseigenen Röster rösten wir die Bohnen schonend. Für die Gäste in unseren Famano-Cafés in Lengerich und Ibbenbüren brühen wir sie frisch gemahlen auf – Tasse für Tasse, ganz nach Geschmacksrichtung. Genießen Sie die ganze Vielfalt nun auch bei sich zuhause. Wählen Sie Ihren Lieblingskaffee, und wir schicken ihn röstfrisch, auf Wunsch gemahlen und natürlich aromaschonend verpackt. Menschen mit Behinderung machen Kaffee – für unsere Region, für Sie daheim!

Vielen Dank für ihre Anfrage. 

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.

Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten

Tag der offenen Tür am 27. SEptember

Unser Berufsbildungsbereich lädt ein

Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung. 

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Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.

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