k-lumet Kaminholzanzünder (VPE enthält 16 Anzünder)

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k-lumet – und das Feuer brennt von selbst

Menschen mit Behinderungen in ganz Deutschland stellen k-lumet her. Sie erwerben also nicht nur ein sehr praktisches Produkt, sondern sichern auch viele hundert Arbeitsplätze. Inzwischen 23 anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen fertigen den Kaminanzünder und bieten ihn an. Auch in Ihrer Region, fast überall in Deutschland.

k-lumet ist ganz einfach:
Kein Anmachholz, kein mühevolles Holzhacken, keine Geruchsbelästigung mehr. Den k-lumet ans Kaminholz legen, beide Dochte entzünden und rasch entsteht ein gemütliches Feuer in Ihrem Kamin (Brenndauer: zirka 15 Minuten). Ein Karton enthält 16 Anzünder.

k-lumet ist umweltfreundlich:
Ausschließlich Recycling-Stoffe werden für den k-lumet verwendet. Abfallholz, das beim Schneiden übrig bleibt; Papierrollen aus Küche und Bad; Kerzenwachsreste, die die Werkstätten vor Ort sammeln.

Mehr Produkte

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Für unsere Eigenprodukte verwenden wir ausschließlich Recycling-Rohstoffe wie Pappe, Altwachs und Restholz sowie ausgesuchte Naturmaterialien wie hochwertiges Wachs und Jute. Unsere Anzünder verbrennen geruchlos und rückstandfrei und damit umweltschonend. Ihr ganz persönlicher Gewinn: Ihre Bestellung unterstützt Menschen mit Behinderung, denn sie stellen unsere Produkte in sorgfältiger Handarbeit her.

Vielen Dank für ihre Anfrage. 

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.

Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten

Nachmittag der offenen Tür

Unser Berufsbildungsbereich lädt ein

Unser Berufsbildungsbereich am Ruthemeiers Esch 2 in Ladbergen lädt am Freitag, 20. Oktober, zum Nachmittag der offenen Tür ein. Von 15 bis 18 Uhr stellen sich unsere Bildungsbegleiter:innen vor. Der Fachdienst berufliche Inklusion informiert über die vielfältigen Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Und wir zeigen Ihnen unsere Angebote für schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen.

Hinweisgeberportal

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Hier finden Sie unser Meldeportal

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