LUKEO Feueranzünder (VPE enthält 14 Anzünder)

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Anzünden ohne Anmachholz – Umweltfreundlich, sauber und geruchlos.

LUKEO haben wir unser neues, werkstatteigenes Produkt genannt. Ein Anzünder, mit dem Sie sehr schnell und effektiv Ihr Kamin- oder Grillfeuer entfachen.

LUKEO ist ganz einfach: das kleine Säckchen ans Holz legen, mit einem Scheit bedecken und an einer beliebigen Stelle entzünden. Dank der langen Brenndauer von 20 Minuten entsteht verlässlich ein gemütliches Feuer. Holzkohle legt man rund um den LUKEO. Feuer fangen lassen und dann mit Kohle bedecken – fertig.

Für unsere Einrichtung bedeutet der LUKEO noch viel mehr: Er schafft eine Vielzahl neuer Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen und ganz unterschiedlichen Fähigkeiten. Der LUKEO ist umweltfreundlich, sauber und geruchslos in der Verbrennung. Er wird ausschließlich aus Naturstoffen (Jute, Pellets, Kerzenwachsreste) hergestellt. Der Karton im markanten Waben-Design enthält 14 LUKEOs.

Übrigens: LUKEO leitet sich ab aus dem lateinischen Wort lucere (leuchten, strahlen).

Mehr Produkte

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Für unsere Eigenprodukte verwenden wir ausschließlich Recycling-Rohstoffe wie Pappe, Altwachs und Restholz sowie ausgesuchte Naturmaterialien wie hochwertiges Wachs und Jute. Unsere Anzünder verbrennen geruchlos und rückstandfrei und damit umweltschonend. Ihr ganz persönlicher Gewinn: Ihre Bestellung unterstützt Menschen mit Behinderung, denn sie stellen unsere Produkte in sorgfältiger Handarbeit her.

Nachmittag der offenen Tür

Unser Berufsbildungsbereich lädt ein

Unser Berufsbildungsbereich am Ruthemeiers Esch 2 in Ladbergen lädt am Freitag, 20. Oktober, zum Nachmittag der offenen Tür ein. Von 15 bis 18 Uhr stellen sich unsere Bildungsbegleiter:innen vor. Der Fachdienst berufliche Inklusion informiert über die vielfältigen Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Und wir zeigen Ihnen unsere Angebote für schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen.

Hinweisgeberportal

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Hier finden Sie unser Meldeportal

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