Yellow Bourbon

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Ein samtweicher Kaffeegenuss mit einer leicht schokoladigen und fruchtigen Süße. Die Bourbonbohnen sind von Natur aus mild und besonders magenfreundlich

  • Herkunft: Brasilien
  • Arabica Bohne
  • Anbauhöhe 950-1150m
  • Säurearm
  • Intensiver fruchtiger Geschmack
  • Mittelkräftig
  • Natürliche Süße, diese entsteht, da das Fruchtfleisch während der Trocknung an der Kaffeebohne verbleibt

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Erleben Sie unsere Kaffee-Spezialitäten!

Menschen mit Behinderung aus den Ledder Werkstätten (Tecklenburg) stellen die ganze Vielfalt unserer Kaffee-Spezialitäten her. Schon seit 2006 begeistern wir Kaffeeliebhaber in unserer Region, aber längst auch weit darüber hinaus. Die hochwertige, fair gehandelte Rohware beziehen wir von unserem Lieferanten im Hamburger Freihafen, „InterAmerican Coffee“. Mit unserem hauseigenen Röster rösten wir die Bohnen schonend. Für die Gäste in unseren Famano-Cafés in Lengerich und Ibbenbüren brühen wir sie frisch gemahlen auf – Tasse für Tasse, ganz nach Geschmacksrichtung. Genießen Sie die ganze Vielfalt nun auch bei sich zuhause. Wählen Sie Ihren Lieblingskaffee, und wir schicken ihn röstfrisch, auf Wunsch gemahlen und natürlich aromaschonend verpackt. Menschen mit Behinderung machen Kaffee – für unsere Region, für Sie daheim!

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Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.

Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten

Tag der BEgegnung am 26. Mai

"Mensch, wir zeigen´s euch!"

„Mensch, wir zeigen´s euch“: Unser bewährtes Motto ist Programm beim „Tag der Begegnung“ 2024 am Sonntag, 26. Mai. Von 10 bis 18 Uhr stellen Menschen mit Behinderung ihre Arbeit in der Werkstatt und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die Vielfalt unserer Wohnangebote und noch einiges mehr vor. Schauen Sie ihnen über die Schulter, lassen Sie sich von unseren Mitarbeiter:innen informieren. Oder genießen Sie einfach unser kleines Bühnenprogramm.

Hinweisgeberportal

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Hier finden Sie unser Meldeportal

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