Herzlich willkommen auf der Kontaktseite der Ledder Werkstätten. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Angeboten und stehen Ihnen gerne für alle Fragen und Anliegen zur Verfügung. Um Ihnen eine schnelle und gezielte Kontaktaufnahme zu ermöglichen, finden Sie hier die zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Fachbereiche, die sie kompetent und persönlich beraten.
Interessieren Sie sich für die vielfältigen Teilhabemöglichkeiten, die unsere Werkstatt-Arbeitsbereiche für Menschen mit Behinderung mit ganz unterschiedlichen Bedarfen, Fähigkeiten und Interessen an unseren Standorten verteilt über die ganze Region bieten?
Oder möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Berufliche Bildung in den Ledder Werkstätten funktioniert und wie wir Menschen mit Behinderung personenzentriert auf ihrem individuellen Weg ins Berufsleben oder beim Wiedereinstieg in die Arbeitswelt begleiten?
Dann stehen Ihnen unsere Expert:innen für Beratung und Aufnahme aus dem Bereich Arbeit und Bildung für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.
Sind Sie auf der Suche nach einem neuen Zuhause und möchten mehr über unsere unterschiedlichen Wohnangebote erfahren? Von Wohnformen mit umfassender Assistenz bis hin zum selbstständigen Wohnen in den eigenen vier Wänden – die Ledder Werkstätten haben hier viel zu bieten!
Das Team unseres Fachdienstes „Wohnen“ berät Sie kompetent und individuell zu unseren Angeboten der Besonderen Wohnform sowie zum Betreuten Wohnen (auch Intensiv Betreutes Wohnen) und zum Wohnen in Gastfamilien, sowie zu Möglichkeiten der Kurzzeitpflege – wir finden zusammen das passende Angebot und gehen den Weg mit Ihnen gemeinsam!
Sie überlegen, sich beruflich zu verändern, etwas Neues auszuprobieren und vielleicht den nächsten Schritt in Richtung „allgemeiner Arbeitsmarkt“ zu gehen? Dann haben Sie mit Sicherheit viele Fragen: Welche Möglichkeiten gibt es für mich? Kann ich ein Praktikum im Betrieb machen? Wer begleitet mich und was passiert, wenn es mit dem neuen Job doch nicht klappt? Mit diesen und weiteren Fragen rund um den Übergang von der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt sind Sie bei unserem Fachdienst „Berufliche Inklusion“ genau richtig.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
Eine sinnvolle Betätigung, gezielte Förderung und Assistenz, ein individuell abgestimmter, strukturierter Tagesablauf sowie das Erleben von Gemeinschaft bilden die zentralen Säulen unserer Tagesstrukturangebote.
Nicht nur für ehemalige Beschäftigte unserer Werkstatt, die in den Ruhestand wechseln, sondern auch für Menschen mit Behinderung, die für den überwiegenden Teil der Woche einen Assistenzbedarf gemäß LT 24 haben, bietet unsere Tagesstruktur passende Formen der Begleitung.
Dabei zielen unsere Angebote ebenso auf die Förderung und Erhaltung von Alltagskompetenzen, Kreativität, Aktivität wie auf die Soziale Teilhabe.
Für alle Fragen rund um das Thema Tagesstruktur in den Ledder Werkstätten steht Ihnen unsere Geschäftsbereichsleitung „Individuelle Dienste“ gerne zur Verfügung.“
Vielen Dank für ihre Anfrage.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.
Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten
Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.