Die Themen „Vorbeugender Brandschutz“ und „Verhalten im Brandfall“ spielen auch bei unseren jungen Maßnahmeteilnehmer:innen, im Berufsbildungsbereich Ladbergen, von Anfang an eine wichtige Rolle. Dazu gehören zum Beispiel spezielle Lerneinheiten aus dem Pool unserer Netzwerk-Organisation agps (Arbeitsgemeinschaft Pädagogische Systeme) und natürlich auch deren praktische Anwendung. So einen Praxis-Tag haben jetzt die 30 jungen Leute im Ladberger QuBuS (Qualifzierung, Bildung und Service) erlebt.
Zu Beginn informierte unser Mitarbeiter und Fachmann für Brandschutz, Carsten Dieckmann, wie überhaupt Brände entstehen können, wie sie verhindert werden können, was im Brandfall zu tun ist und welche Aufgabe die Feuerwehr hat. Anschließend ging es zum Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Ladbergen an der Lengericher Straße, wo einige die ziemlich schwere Schutzausrüstung der Kameraden anprobierten. Wie es um die eigene Orientierung in einem vernebelten Raum steht erlebten die Teilnehmer:innen und nahmen später Löschschlauch und Spritze selbst einmal in die Hand. Gemeinsam mit zwei Feuerwehrmännern wurden natürlich auch die Fahrzeuge besichtigt – Probesitzen inklusiv.
Als praktische Übung hatte Carsten Dieckmann Feuerlöscher mitgebracht, mit denen alle Teilnehmer:innen ausprobieren konnten, einen simulierten Papierkorbbrand selbstständig zu löschen. Zum Abschluss demonstrierte er eine Fettbrandexplosion. Ein sicherlich spannender und zugleich sehr informativer Projekttag für die fast 30 Maßnahmeteilnehmer:innen.
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Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.