Der Werkstattrat ist die aus den eigenen Reihen gewählte, aktuell 15-köpfige Interessensvertretung der Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen. In den Ledder Werkstätten vor über 30 Jahren selbstständig entwickelt und eingeführt und seitdem gängige und bewährte Praxis, wurde dieses Modell betrieblicher Mitwirkung im Juni 2001 zur bundesweit geltenden gesetzlichen Pflicht. Aufgabe des Werkstattrates ist es, über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Verordnungen zu wachen. Er hat das Recht, Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten entgegenzunehmen und durch Verhandlungen mit der Werkstattleitung auf Verbesserungen hinzuwirken.
Auf der Grundlage der diakonischen Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) erstreckt sich das Mitwirkungsrecht des Werkstattrates auf innerbetriebliche Angelegenheiten wie Arbeits- und Pausenzeiten, Arbeitsentgelt, Urlaub, Gestaltung der Arbeitsplätze, berufliche Weiterbildung oder Arbeitssicherheit. Darüber hinaus ist die Werkstattleitung verpflichtet, den Werkstattrat über wichtige, die Beschäftigten direkt betreffende Entscheidungen - zum Beispiel die Kündigung Beschäftigter oder deren Versetzung und die Einstellung, Versetzung oder Umsetzung von Fachpersonal - umgehend zu unterrichten und ihn in die Entscheidung einzubeziehen.