Ihr Beitrag ist uns wichtig

Eine soziale Einrichtung wie die Ledder Werkstätten gGmbH verdankt ihr Fortbestehen nicht allein ihrem erfolgreichen wirtschaftlichen Handeln. Um ihre Leistungsfähigkeit auf einem dauerhaft anspruchsvollen Niveau erhalten und kommenden Entwicklungen fachlicher und wirtschaftlicher Art Rechnung tragen zu können, bedarf sie der Unterstützung durch die öffentliche und private Hand. Mehr denn je sind die sozialen Einrichtungen auf die private Hilfsbereitschaft angewiesen.

Ihre Hilfe sichert Lebensqualität

Wir benötigen Ihre finanzielle Hilfe, um das bestehende hohe Niveau und den Erfolg unserer Angebote langfristig zu sichern. Ihre Spendenbeiträge ermöglichen es uns,

  • begleitende Maßnahmen zur Beruflichen Bildung und Freizeit sowie kulturelle und sportliche Aktivitäten zu fördern sowie persönliche finanzielle Notlagen zu lindern
  • finanzielle Hilfen zur Anschaffung dringend benötigter Ausstattung bereitzustellen, etwa für die Anpassung von Wohnungsausstattungen an den allgemein üblichen Standard
  • die bauliche Instandhaltung und zeitgemäße technische Ausstattung unserer Betriebsstätten und Wohneinrichtungen sicherzustellen.

Auf Ihren Wunsch können Sie Ihre Spendenbeiträge steuerrechtlich geltend machen. Sie erhalten von uns eine Spendenquittung zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.

Als Partnerfirma unterstützen Sie unsere Einrichtung auch durch Ihre Aufträge. Wobei Ihnen die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Ledder Werkstätten einen besonderen Vorteil bietet: Sie als Auftraggeber sind – nach § 140 SGB IX – berechtigt, 50 Prozent des Lohnanteils des Rechnungsbetrages mit einer eventuell zu zahlenden Ausgleichsabgabe zu verrechnen, sofern Sie ausgleichsabgabepflichtig sind.

Vielen Dank für ihre Anfrage. 

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.

Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten

Hinweisgeberportal

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Hier finden Sie unser Meldeportal